West Red Tabak XXL Beutel Volumentabak
Inhalt: 137g
WEST Red Tabak XXL 137g Beutel: Intensiver Genuss mit praktischem ZIP-Verschluss
Kräftiger Geschmack und höchste Qualität
WEST Red Tabak XXL im 137g Beutel bietet ein intensives Raucherlebnis mit kräftigem und vollmundigem Geschmack. Der Tabak ist besonders geeignet für Selbstdreher und Stopfer, die einen aromatischen Tabak bevorzugen. Dank des wiederverschließbaren ZIP-Verschlusses bleibt der Tabak stets frisch und einfach in der Handhabung.
Premium-Tabak für anspruchsvolle Genießer
WEST Red Tabak XXL wird aus sorgfältig ausgewählten Tabaksorten hergestellt, die aus den besten Anbaugebieten weltweit stammen. Strenge Qualitätskontrollen stellen sicher, dass nur erstklassige Blätter verwendet werden. Das Ergebnis ist ein Tabak mit kräftigem, vollmundigem Geschmack, der auch die Ansprüche von Kennern erfüllt.
Ideal für Selbstdreher und Stopfer
Der WEST Red Tabak XXL ist optimal für Selbstdreher und Stopfer. Durch die spezielle Schnittart lässt sich der Tabak leicht verarbeiten und brennt gleichmäßig ab. Der großzügige 137g Beutel bietet ausreichend Tabak für zahlreiche selbstgedrehte Zigaretten und eignet sich somit hervorragend für den täglichen Gebrauch.
Praktischer ZIP-Verschluss für langanhaltende Frische
Der 132g Beutel von WEST Red Tabak XXL ist mit einem praktischen ZIP-Verschluss ausgestattet. Dieser Verschluss sorgt nicht nur für eine einfache Handhabung, sondern schützt den Tabak auch vor dem Austrocknen. So bleibt das Aroma über einen längeren Zeitraum erhalten, und jeder Zigarettenzug entfaltet den vollen Geschmack.
WEST Red Tabak XXL 137g Beutel im Überblick:
- Kräftiger Geschmack: Für ein intensives und vollmundiges Raucherlebnis.
- Hochwertiger Tabak: Sorgfältig ausgewählte Mischungen aus den besten Anbaugebieten.
- Einfache Verarbeitung: Perfekt für Selbstdreher und Stopfer.
- Praktischer ZIP-Verschluss: Für langanhaltende Frische und bequeme Handhabung.
- Großzügige Menge: 137g Tabak für langanhaltenden Genuss.
Verpackungsinformationen
Packungseinheit: | Beutel |
Schnittart: | Volumentabak |
Stärke: | Mittel |
Mindestalter für Erwerb
Das gesetzliche Mindestalter für den Erwerb von Tabakwaren wie dem WEST Red Tabak beträgt 18 Jahre.
Herstellerinformationen
Hersteller:
Reemtsma Cigarettenfabriken GmbHArtikelbild
Fazit
Der WEST Red Tabak XXL im 137g Beutel bietet ein intensives Raucherlebnis mit kraftvollem Geschmack. Die hochwertige Tabakmischung in Kombination mit dem praktischen ZIP-Verschluss sorgt für langanhaltende Frische und macht diesen Tabak zur perfekten Wahl für anspruchsvolle Selbstdreher und Stopfer. Erleben Sie den vollen Genuss bei jeder selbstgedrehten Zigarette mit dem WEST Red Tabak XXL!
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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