West Red Tabak Beutel Volumentabak
Inhalt: 65g
West Red Tabak Beutel : Kräftiger Genuss mit praktischem ZIP-Verschluss
Intensiver Geschmack und höchste Qualität
Der WEST Red Tabak XXL im 65g Beutel bietet Rauchern ein intensives, vollmundiges Raucherlebnis. Dieser Tabak eignet sich ideal für Selbstdreher und Stopfer, die kräftigen und aromatischen Geschmack bevorzugen. Der wiederverschließbare ZIP-Verschluss sorgt dafür, dass der Tabak stets frisch bleibt und leicht handhabbar ist.
Premium-Tabak für anspruchsvolle Genießer
WEST Red Tabak XXL wird aus hochwertigen Tabaksorten hergestellt, die aus den besten Anbaugebieten stammen. Strenge Qualitätskontrollen garantieren, dass nur die besten Blätter für diesen Tabak verwendet werden. Das Ergebnis ist ein kraftvoller, vollmundiger Geschmack, der selbst anspruchsvolle Raucher zufriedenstellt.
Ideal für Selbstdreher und Stopfer
Dieser Tabak eignet sich besonders gut für Selbstdreher und Stopfer. Die spezielle Schnittart ermöglicht eine einfache Verarbeitung und ein gleichmäßiges Abbrennen. Jeder Zug wird zu einem echten Genuss. Der 65g Beutel bietet eine praktische Menge Tabak, die für viele selbstgedrehte Zigaretten reicht und perfekt für den täglichen Gebrauch ist.
Praktischer ZIP-Verschluss für langanhaltende Frische
Der 65g Beutel von WEST Red Tabak XXL ist nicht nur praktisch, sondern auch funktional. Der wiederverschließbare ZIP-Verschluss hält den Tabak frisch und aromatisch. So entfaltet sich bei jedem Zigarettenzug der volle Geschmack. Die Verpackung schützt den Tabak vor Austrocknung und sorgt dafür, dass die Qualität lange erhalten bleibt.
West Red Tabak Beutel im Überblick:
- Kräftiger Geschmack: Intensives und vollmundiges Raucherlebnis.
- Hochwertiger Tabak: Sorgfältig ausgewählte Mischungen aus den besten Anbaugebieten.
- Einfache Verarbeitung: Perfekt für Selbstdreher und Stopfer.
- Wiederverschließbarer ZIP-Verschluss: Für langanhaltende Frische.
- Praktische Menge: 65g Tabak für den täglichen Genuss.
Verpackungsinformationen
Packungseinheit: | Beutel |
Schnittart: | Volumentabak |
Stärke: | Mittel |
Mindestalter für Erwerb
Das gesetzliche Mindestalter für den Erwerb der West Original Red Zigaretten beträgt 18 Jahre.
Herstellerinformationen
Hersteller:
Reemtsma Cigarettenfabriken GmbHArtikelbild
Fazit
Der West Red Tabak Beutel bietet ein intensives, vollmundiges Raucherlebnis für Selbstdreher und Stopfer. Die Kombination aus hochwertigem Tabak und praktischem ZIP-Verschluss macht ihn zur idealen Wahl für anspruchsvolle Raucher, die Wert auf Qualität und kräftigen Geschmack legen. Probieren Sie den WEST Red Tabak XXL und genießen Sie den vollen Geschmack bei jeder selbstgedrehten Zigarette!
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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