Vuse Go 800 Blueberry Ice 20mg
Vuse Go 800 Blueberry Ice 20mg - Frisches Blaubeer-Eis-Aroma für bis zu 800 Züge
Die Vuse Go 800 Blueberry Ice 20mg kombiniert ein erfrischendes Blaubeer-Eis-Aroma mit einer handlichen Einweg-E-Zigarette, die bis zu 800 Züge bietet. Mit Zugautomatik und einer Nikotinstärke von 20mg ist sie perfekt für unterwegs.
Was ist die Vuse Go 800 Blueberry Ice 20mg?
Die Vuse Go 800 Blueberry Ice ist eine kompakte Einweg-E-Zigarette mit einem intensiven Blaubeer-Eis-Aroma. Sie ist ideal für Dampfer, die einen erfrischenden Fruchtgeschmack in einem praktischen, wartungsfreien Gerät suchen. Mit 800 Zügen und einer Nikotinstärke von 20mg bietet sie ein intensives Dampferlebnis.
Technische Spezifikationen der Vuse Go 800 Blueberry Ice 20mg
Züge: | Ca. 800, Zugautomatik |
Aromatisierung: | Blaubeere-Eis |
Nikotinstärke: | 20mg |
Tankvolumen: | 2ml Liquid |
Akkukapazität: | 370mAh |
Was macht die Vuse Go 800 besonders?
Die Vuse Go 800 Blueberry Ice ist nicht nur durch ihr erfrischendes Blaubeer-Eis-Aroma attraktiv, sondern auch durch ihre Einfachheit. Kein Aufladen, kein Nachfüllen – einfach dampfen, bis die 800 Züge aufgebraucht sind, und das Gerät anschließend entsorgen. Sie ist leicht und tragbar, was sie perfekt für unterwegs macht.
Inhaltsstoffe der Vuse Go 800 Blueberry Ice 20mg
- Propylenglykol
- Glycerin
- Nikotinsalz
- Aroma
Das Produkt kann allergische Reaktionen hervorrufen, insbesondere bei Personen, die empfindlich auf Nikotin reagieren.
Sicherheitshinweise und gesetzliche Informationen
Das Mindestalter für den Kauf der Vuse Go 800 beträgt 18 Jahre. Das Produkt ist gemäß der CLP-Verordnung gekennzeichnet und erfordert einen verantwortungsvollen Umgang.
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P301 + P310 | Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. |
P330 | Mund ausspülen. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften einer geeigneten Entsorgung zuführen. |
Herstellerinformationen
Fazit zur Vuse Go 800 Blueberry Ice 20mg
Die Vuse Go 800 Blueberry Ice 20mg ist die perfekte Wahl für Dampfer, die ein erfrischendes Beerenaroma in einem praktischen und einfach zu bedienenden Gerät suchen. Mit 800 Zügen und einer Nikotinstärke von 20mg bietet sie ein intensives und langanhaltendes Dampferlebnis, ideal für unterwegs.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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