Fair Play Giga Volumentabak
Inhalt: 320 g
Fair Play Giga Volumentabak
Fair Play Giga Volumentabak ist ideal für Raucher, die ihre Zigaretten selbst stopfen. Der Tabak wird in einer Dose mit 315 g Inhalt geliefert. Dank der speziellen Volumentabak-Schnittart lässt er sich leicht verarbeiten und sorgt für ein gleichmäßiges Ergebnis. Der Tabak bietet ein mildes, ausgewogenes Raucherlebnis.
Produktbeschreibung
Der Fair Play Giga Volumentabak ist eine Mischung aus American Blend, Burley, Orient und Virginia Tabak. Diese Kombination schafft ein harmonisches Raucherlebnis. Der Tabak eignet sich besonders für Raucher, die ein sanftes Aroma ohne übermäßige Intensität bevorzugen. Die spezielle Schnittart sorgt dafür, dass der Tabak sich leicht stopfen lässt und dabei sein volles Volumen entfaltet.
Die verschiedenen Tabaksorten verleihen dem Fair Play Giga Volumentabak eine einzigartige Note. Sie reicht von leicht süßlich bis hin zu dezent würzig. Die Mischung sorgt für ein vollmundiges Raucherlebnis, das gleichmäßig und angenehm ist.
Verpackungsinformationen
Packungseinheit: | Dose |
Schnittart: | Volumentabak |
Tabaksorte: | American Blend Mixture, Burley, Orient Tabak, Virginia |
Inhalt: | 315g |
Eigenschaften
Fair Play Giga Volumentabak lässt sich leicht verarbeiten und ist sehr ergiebig. Durch den speziellen Schnitt kann der Tabak effizient in Zigarettenhülsen gestopft werden. Das sorgt für ein gleichmäßiges und angenehmes Raucherlebnis. Der Tabak brennt langsam und gleichmäßig, was zu einer langen Brenndauer führt.
Markengeschichte
Fair Play steht für Tabakprodukte von hoher Qualität. Die Marke verwendet sorgfältig ausgewählte Tabaksorten und legt großen Wert auf die Verarbeitung. Der Giga Volumentabak ist ein weiteres Produkt im Portfolio von Fair Play. Er richtet sich an Raucher, die gerne ihre eigenen Zigaretten stopfen und dabei auf gleichbleibende Qualität setzen.
Lagerung und Frische
Bewahren Sie die Dose an einem kühlen, trockenen Ort auf. Schließen Sie sie nach jedem Gebrauch gut, um die Frische und das Aroma des Tabaks zu erhalten. Die richtige Lagerung verlängert die Haltbarkeit und bewahrt das Raucherlebnis.
Mindestalter für Erwerb
Der Kauf von Pall Mall Spark Zigaretten ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Dies stellt sicher, dass Tabakwaren ausschließlich an volljährige Personen verkauft werden. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen werden dabei streng beachtet, und der Verkauf wird entsprechend reguliert.
Herstellerinformationen
Fazit
Fair Play Giga Volumentabak bietet eine ausgewogene Tabakmischung für ein angenehmes Raucherlebnis. Die Kombination der Tabaksorten und die leichte Verarbeitbarkeit machen ihn zur idealen Wahl für alle, die Zigaretten selbst stopfen möchten. Der Tabak bleibt bei richtiger Lagerung lange frisch und bewahrt seinen vollen Geschmack.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Fair Play Tabak
Welche Arten von Tabak bietet Fair Play an?
Fair Play Tabak bietet eine breite Palette an Tabakprodukten, darunter Zigarettentabak, Volumentabak und Pfeifentabak. Jede Sorte ist auf unterschiedliche Bedürfnisse und Rauchgewohnheiten zugeschnitten, sodass für jeden Tabakliebhaber etwas dabei ist.
Was ist der Unterschied zwischen Zigarettentabak und Volumentabak?
Zigarettentabak eignet sich hervorragend zum Selbstdrehen von Zigaretten, während Volumentabak speziell für das Stopfen von Zigarettenhülsen entwickelt wurde. Volumentabak ist weniger verdichtet und lässt sich einfacher verarbeiten, wodurch er ideal für das Stopfen ist.
Wie wird Fair Play Tabak hergestellt?
Fair Play Tabak wird aus sorgfältig ausgewählten Tabakblättern hergestellt, die nach hohen Qualitätsstandards verarbeitet werden. Die Mischung ist so ausgelegt, dass sie ein gleichmäßiges Raucherlebnis bietet, egal ob für Zigaretten oder Pfeifen.
Welche Stärke hat der Fair Play Tabak?
Fair Play Tabak ist in verschiedenen Stärken erhältlich, von mild bis kräftig. Sie können die Variante wählen, die am besten zu Ihrem Geschmack passt, je nachdem, ob Sie ein leichtes oder intensiveres Raucherlebnis bevorzugen.
Ist Fair Play Pfeifentabak auch für Anfänger geeignet?
Ja, Fair Play Pfeifentabak bietet auch Mischungen, die ideal für Anfänger sind. Der Tabak hat ein angenehmes Aroma und eine milde Stärke, die es Einsteigern leicht macht, sich an das Pfeifenrauchen zu gewöhnen.
Welche Verpackungsgrößen gibt es bei Fair Play Tabak?
Fair Play Tabak ist in verschiedenen Verpackungsgrößen erhältlich, je nach Bedarf. Sie können kleinere Packungen für den gelegentlichen Gebrauch oder größere Packungen für den regelmäßigen Konsum wählen.
Wo kann ich Fair Play Tabak kaufen?
Fair Play Tabak ist sowohl in unserem Online-Shop als auch bei vielen stationären Tabakhändlern erhältlich. Besuchen Sie unsere Website, um mehr über die verfügbaren Produkte zu erfahren und bequem online zu bestellen.
Welche Inhaltsstoffe enthält Fair Play Tabak?
Fair Play Tabak besteht aus natürlichen Tabakblättern ohne unnötige Zusatzstoffe. Wir legen Wert auf Qualität und verwenden ausschließlich ausgewählte Tabaksorten, um ein authentisches Raucherlebnis zu gewährleisten.
Gibt es spezielle Angebote für Fair Play Tabak?
Ja, in unserem Online-Shop bieten wir regelmäßig Rabatte und Sonderaktionen auf Fair Play Tabakprodukte an. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um über aktuelle Angebote informiert zu werden.
Kann ich Fair Play Tabak auch ins Ausland bestellen?
Ja, Fair Play Tabak kann in viele Länder versendet werden. Bitte beachten Sie jedoch die Bestimmungen Ihres Landes bezüglich des Versands von Tabakprodukten.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben: vd-markt@gmx.de.
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