Marlboro Zigarettentopfer
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Marlboro Zigarettentopfer
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Marlboro Zigarettentopfer

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Marlboro Zigarettentopfer: Ein nützliches Werkzeug für Raucher

Der Marlboro Zigarettentopfer ist ein praktisches und unverzichtbares Werkzeug für alle, die ihre Zigaretten selbst stopfen möchten. Mit einer Länge von ca. 15 cm und einem doppelten Hülsenaufsatz ist er für eine einfache und effiziente Nutzung konzipiert. Diese Merkmale machen den Zigarettentopfer zu einer beliebten Wahl unter Rauchern, die Wert auf gleichmäßige Tabakverteilung und eine komfortable Handhabung legen.

Produktdetails des Marlboro Zigarettentopfers

Die technischen Details des Marlboro Zigarettentopfers sind auf die Bedürfnisse von Rauchern abgestimmt. Die Länge von etwa 15 cm und der doppelte Hülsenaufsatz ermöglichen eine präzise Befüllung der Zigarettenhülsen. Diese Eigenschaften tragen zu einem gleichmäßigen Raucherlebnis bei und sorgen dafür, dass der Tabak optimal gestopft wird.

Produkt:Marlboro Zigarettentopfer
Länge:ca. 15 cm
Hülsenaufsatz:2

Der Zigarettentopfer ist ein vielseitiges Gerät, das in Kombination mit hochwertigen Zigarettenhülsen verwendet wird. Durch die einfache Handhabung eignet er sich sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Nutzer.

Herstellerinformationen

Der Marlboro Zigarettentopfer wird von der Gizeh Raucherbedarf GmbH hergestellt, einem renommierten Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Gizeh ist bekannt für die Herstellung von qualitativ hochwertigem Raucherzubehör und genießt in der Branche einen ausgezeichneten Ruf.

Hersteller:

Gizeh Raucherbedarf GmbH
Bunsenstraße 12
51647 Gummersbach

Die Gizeh Raucherbedarf GmbH legt großen Wert auf die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Produkte. Der Marlboro Zigarettentopfer ist ein weiteres Beispiel für das Engagement des Unternehmens, Rauchern ein hochwertiges und langlebiges Produkt zu bieten.

Anwendung und Nutzung des Marlboro Zigarettentopfers

Die Anwendung des Marlboro Zigarettentopfers ist unkompliziert und benutzerfreundlich. Das Gerät ermöglicht das präzise Stopfen von Zigaretten, was zu einer gleichmäßigen Tabakverteilung und einem angenehmen Raucherlebnis führt. Der doppelte Hülsenaufsatz bietet zusätzliche Flexibilität und ermöglicht das gleichzeitige Befüllen von zwei Hülsen.

Die Nutzung des Zigarettentopfers ist nicht nur praktisch, sondern auch wirtschaftlich. Selbst gestopfte Zigaretten sind oft kostengünstiger als fertige Zigaretten und bieten zudem die Möglichkeit, die Tabakmischung nach den eigenen Vorlieben anzupassen.


Fazit

Der Marlboro Zigarettentopfer ist ein zuverlässiges und vielseitiges Werkzeug, das für jeden Raucher nützlich ist. Mit seiner robusten Verarbeitung und einfachen Handhabung ermöglicht er das präzise Stopfen von Zigaretten und sorgt für ein gleichmäßiges Raucherlebnis. Die Produktqualität, hergestellt von der renommierten Gizeh Raucherbedarf GmbH, garantiert eine lange Lebensdauer und Zufriedenheit bei der Nutzung.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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