Shisha Shpere orange 49cm
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Shisha Shpere orange 49cm
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Shisha Shpere orange 49cm

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Shisha Sphere Orange 49cm

Technische Details der Shisha Sphere Orange 49cm

Höhe:49 cm
Farbe:Orange
Material:Glas, Metall
Material Schlauch:Gummi

Die Shisha Sphere Orange 49 cm ist eine Wasserpfeife, die aus hochwertigen Materialien wie Glas und Metall gefertigt ist. Sie bietet eine solide und langlebige Konstruktion, die auch bei häufiger Benutzung stabil bleibt. Der flexible Gummischlauch wird mit einem Kunststoffgriff geliefert, was die Handhabung der Shisha erleichtert. Durch das Material des Schlauchs ist dieser nicht nur widerstandsfähig, sondern auch einfach zu reinigen. Mit einer Höhe von 49 cm eignet sich die Shisha sowohl für Anfänger als auch erfahrene Nutzer.

Produktbeschreibung: Shisha Sphere Orange 49cm

Die Shisha Sphere Orange 49cm besticht durch ihr modernes Design und die markante Farbe. Die Kombination aus Glas und Metall verleiht der Shisha ein elegantes Erscheinungsbild, das sich in jede Umgebung einfügt. Mit ihrem robusten Aufbau bietet sie eine lange Lebensdauer. Der mitgelieferte Gummischlauch sorgt für ein komfortables Raucherlebnis. Die Shisha ist einfach zu bedienen und zu warten, wodurch sie sich ideal für den täglichen Gebrauch eignet.

Anleitung zur Nutzung

So verwenden Sie die Shisha Sphere Orange 49cm:

  • 1. Füllen Sie die Glas-Bowl mit Wasser, sodass die Rauchsäule etwa 2 cm ins Wasser eintaucht. Optional können Sie dem Wasser Milch oder Tee beifügen, um das Raucherlebnis zu variieren.
  • 2. Befestigen Sie die Rauchsäule am Glas. Je nach Modell erfolgt dies durch Schrauben, Einstecken oder Klicken. Achten Sie darauf, dass das Tauchrohr fest sitzt.
  • 3. Füllen Sie den Tabakkopf locker zu etwa zwei Dritteln mit Tabak, um eine gleichmäßige Verbrennung zu gewährleisten.
  • 4. Bereiten Sie die Kohle vor. Sie können selbstzündende Kohle oder normale Kohle verwenden, die auf einem Kohleanzünder erhitzt wird. In der Regel reichen drei Stücke Kohle.


Fazit

Die Shisha Sphere Orange 49cm ist eine vielseitige Wasserpfeife, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend ist. Sie kombiniert hochwertige Materialien, eine benutzerfreundliche Handhabung und eine robuste Konstruktion. Für Personen, die auf der Suche nach einer langlebigen und einfach zu reinigenden Shisha sind, bietet dieses Modell eine praktische Lösung. Dank der durchdachten Bauweise bleibt die Shisha auch bei regelmäßiger Nutzung stabil und erfüllt alle grundlegenden Anforderungen an eine moderne Wasserpfeife.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.

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