Shisha Schwarz-Gold 55cm
Shisha Schwarz-Gold 55cm
Die Shisha Schwarz-Gold 55cm ist ein stilvolles Modell, das Eleganz und Funktionalität miteinander vereint. Mit ihrer glänzenden Schwarz-Gold-Kombination zieht sie die Blicke auf sich und bietet gleichzeitig eine ausgezeichnete Raucherfahrung. Dank ihrer stabilen Materialien aus Glas und Metall ist die Shisha besonders langlebig und widerstandsfähig, selbst bei häufiger Nutzung. Ihre kompakte Größe macht sie zudem ideal für den alltäglichen Gebrauch, ohne dass Sie dabei auf Qualität verzichten müssen.
Technische Details der Shisha Schwarz-Gold 55cm
Höhe: | 55cm |
Farbe: | Schwarz/Gold |
Material: | Glas, Metall |
Material Schlauch: | Gummi |
Diese Shisha wird mit einem flexiblen Gummischlauch geliefert, der sich durch seine Haltbarkeit und einfache Reinigung auszeichnet. Der Schlauch ist robust und sorgt für eine bequeme Nutzung. Die Konstruktion aus Glas und Metall verleiht der Shisha nicht nur ein edles Aussehen, sondern gewährleistet auch eine lange Lebensdauer.
Produktbeschreibung: Shisha Schwarz-Gold 55 cm
Die Shisha Schwarz-Gold 55 cm überzeugt durch ihre elegante Optik und ihre hochwertige Verarbeitung. Die Kombination aus Schwarz und Gold verleiht ihr eine luxuriöse Note, die in jedem Raum zum Hingucker wird. Mit einer Höhe von 55 cm bietet sie eine angenehme Größe, die weder zu groß noch zu klein ist. Das sorgt für ein optimales Raucherlebnis, da der Rauch durch die Glas-Bowl gekühlt wird und einen milden Geschmack erzeugt. Egal, ob Sie die Shisha alleine oder mit Freunden genießen, sie ist eine ausgezeichnete Wahl für jede Gelegenheit.
Anleitung zur Nutzung
So verwenden Sie die Shisha Schwarz-Gold 55cm:
- 1. Füllen Sie die Glas-Bowl mit Wasser, sodass die Rauchsäule etwa 2 cm ins Wasser eintaucht. Optional können Sie dem Wasser auch Milch oder Tee beifügen, um das Raucherlebnis zu variieren.
- 2. Befestigen Sie die Rauchsäule am Glas. Je nach Modell erfolgt dies durch Schrauben, Einstecken oder Klicken. Achten Sie darauf, dass das Tauchrohr richtig sitzt und keine Luft entweichen kann.
- 3. Füllen Sie den Tabakkopf zu etwa zwei Dritteln mit Tabak. Achten Sie darauf, den Tabak locker zu verteilen, um eine gleichmäßige Verbrennung zu gewährleisten.
- 4. Bereiten Sie die Kohle vor. Sie können entweder selbstzündende Kohle verwenden oder normale Kohle auf einem Kohleanzünder erhitzen. In der Regel sind drei Stücke Kohle ausreichend, um eine angenehme Rauchentwicklung zu erzielen.
Fazit
Die Shisha Schwarz-Gold 55 cm ist eine hervorragende Wahl für alle, die Wert auf Stil und Qualität legen. Ihre elegante Farbgebung und die hochwertige Verarbeitung machen sie zu einem besonderen Highlight. Dank ihrer kompakten Größe ist sie vielseitig einsetzbar und sowohl für den täglichen Gebrauch als auch für besondere Anlässe geeignet. Die robusten Materialien sorgen dafür, dass sie lange hält und auch bei häufiger Nutzung ihre Form und Funktion beibehält. Mit der Shisha Schwarz-Gold 55 cm erleben Sie ein entspanntes und stilvolles Raucherlebnis.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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