Shisha Red 55 cm
Shisha Shisha Red 55 cm
Die Shisha Red 55 cm ist eine kompakte, aber auffällige Shisha, die durch ihre markante rote Farbgebung und hochwertige Materialien besticht. Mit einer Höhe von 55 cm bietet sie eine perfekte Balance zwischen Größe und Funktionalität. Diese Shisha eignet sich ideal für Anfänger und Fortgeschrittene, die eine stilvolle und robuste Wasserpfeife für den alltäglichen Gebrauch suchen. Das klare, rot gefärbte Glas und die Metallkomponenten schaffen einen eleganten und zugleich modernen Look, der jede Rauchsession aufwertet.
Technische Details der Shisha Red 55 cm
Höhe: | 55 cm |
Farbe: | Rot |
Material: | Glas, Metall |
Material Schlauch: | Gummi |
Gewicht: | Ca. 3000 Gramm |
Die Shisha Red 55 cm besteht aus robustem Glas und Metall, was nicht nur für Langlebigkeit sorgt, sondern auch für einen stabilen Stand während des Gebrauchs. Der Gummischlauch ist flexibel und komfortabel in der Handhabung, während das Gesamtgewicht von etwa 3000 Gramm eine solide Basis bietet, ohne dass die Shisha zu schwer für den Transport wird.
Produktbeschreibung: Shisha Shisha Red 55 cm
Diese Shisha ist mehr als nur ein funktionales Rauchgerät – sie ist ein stilvolles Accessoire, das jede Rauchsession zu einem besonderen Erlebnis macht. Das kräftige Rot der Bowl kombiniert mit der metallischen Rauchsäule ergibt ein modernes und zugleich edles Design. Das durchsichtige Glas ermöglicht einen faszinierenden Blick auf den aufsteigenden Rauch, was nicht nur optisch ansprechend ist, sondern auch für eine ausgezeichnete Kühlung sorgt. Dank der einfachen Montage und Handhabung ist die Shisha Red 55 cm perfekt für den täglichen Gebrauch.
Anleitung zur Nutzung
So verwenden Sie die Shisha Red 55 cm:
- 1. Füllen Sie die Glas-Bowl mit Wasser, sodass die Rauchsäule etwa 2 cm ins Wasser eintaucht. Optional können Sie dem Wasser auch Milch oder Tee hinzufügen, um das Raucherlebnis zu variieren.
- 2. Befestigen Sie die Rauchsäule am Glas. Je nach Modell erfolgt dies durch Schrauben, Einstecken oder Klicken. Achten Sie darauf, dass das Tauchrohr richtig sitzt und keine Luft entweichen kann.
- 3. Füllen Sie den Tabakkopf zu etwa zwei Dritteln mit Tabak. Achten Sie darauf, den Tabak locker zu verteilen, um eine gleichmäßige Verbrennung zu gewährleisten.
- 4. Bereiten Sie die Kohle vor. Sie können entweder selbstzündende Kohle verwenden oder normale Kohle auf einem Kohleanzünder erhitzen. Drei Stücke Kohle reichen in der Regel aus, um eine angenehme Rauchentwicklung zu erzielen.
Fazit
Die Shisha Red 55 cm überzeugt durch ihre kompakte Größe, das ansprechende Design und die hochwertigen Materialien. Sie bietet ein ideales Rauchvergnügen für Einsteiger und erfahrene Nutzer gleichermaßen. Mit ihrem eleganten roten Glas, der robusten Metallstruktur und dem flexiblen Gummischlauch ist sie sowohl ästhetisch ansprechend als auch funktional. Dank der unkomplizierten Handhabung und des mitgelieferten Zubehörs sorgt die Shisha Red 55 cm für ein hervorragendes Raucherlebnis, egal ob zuhause oder unterwegs.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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