Shisha Ibrim Kaffee 47 cm
Shisha Ibrim Kaffee 47 cm
Die Shisha Ibrim Kaffee 47 cm bietet ein elegantes Design und eine hervorragende Rauchqualität. Sie kombiniert eine robuste Glas-Bowl mit stilvollen Metall-Elementen und bietet Rauchern ein hochwertiges und langlebiges Erlebnis. Perfekt für Shisha-Liebhaber, die Wert auf Ästhetik und Funktionalität legen.
Technische Details der Shisha Ibrim Schwarz 47 cm
Höhe: | 47 cm |
Farbe: | Braun und Transparent |
Material: | Glas, Metall |
Material Schlauch: | Gummi |
Die Shisha besteht aus einer transparenten Glas-Bowl, die einen eleganten Kontrast zu den schwarzen Metall-Elementen bildet. Diese Kombination aus Materialien sorgt nicht nur für ein modernes Erscheinungsbild, sondern auch für Stabilität und Langlebigkeit.
Shisha Ibrim Kaffee 47 cm: Funktionalität im Detail
Die Shisha Ibrim ist nicht nur ein optischer Hingucker, sondern auch in ihrer Handhabung sehr praktisch. Mit einer Höhe von 47 cm ist sie kompakt genug, um leicht transportiert zu werden, und bietet dennoch genügend Platz für ein sanftes und angenehmes Raucherlebnis.
Die hochwertigen Materialien sorgen für eine langanhaltende Nutzung und machen die Reinigung und Pflege der Shisha einfach und unkompliziert.
Produktbeschreibung: Shisha Ibrim Schwarz 47 cm
Die Shisha Ibrim Schwarz 47 cm besticht durch ihr minimalistisches, aber stilvolles Design. Die Kombination aus schwarzem Metall und einer transparenten Glas-Bowl verleiht der Shisha ein modernes Aussehen, das in jeder Umgebung gut zur Geltung kommt.
Anleitung zur Nutzung:
- 1. Füllen Sie die Glas-Bowl mit Wasser, sodass die Rauchsäule etwa 2 cm ins Wasser eintaucht. Optional können Sie Wasser mit Milch oder Tee mischen, um das Raucherlebnis zu variieren.
- 2. Befestigen Sie die Rauchsäule am Glas. Abhängig vom Modell erfolgt dies durch Schrauben, Einstecken oder Klicken. Stellen Sie sicher, dass das Tauchrohr ordnungsgemäß angebracht ist.
- 3. Befüllen Sie den Tabakkopf zu etwa zwei Dritteln mit Tabak. Achten Sie darauf, den Tabak leicht zu verteilen, ohne ihn zu stark zu verdichten.
- 4. Bereiten Sie die Kohle für den Kaminaufsatz vor. Sie können entweder selbstzündende Kohle verwenden, die mit einem Feuerzeug entzündet wird, oder normale Kohle, die auf einem Kohleanzünder durchgeglüht wird. Drei Stücke Kohle sind in der Regel ausreichend.
Fazit
Die Shisha Ibrim Kaffee 47 cm ist eine ideale Wahl für alle, die eine elegante und funktionelle Shisha suchen. Ihre hochwertige Verarbeitung, kombiniert mit einem modernen Design, sorgt für ein unvergleichliches Raucherlebnis. Ob für Anfänger oder erfahrene Shisha-Liebhaber, dieses Modell überzeugt durch Stil und Leistung.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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