Shisha Green Honeycomb 52cm
Shisha Green Honeycomb 52cm
Technische Details der Shisha Green Honeycomb 52cm
Höhe: | 52 cm |
Farbe: | Grün/Schwarz |
Material: | Glas, Metall |
Material Schlauch: | Silikon |
Weitere Infos:
1x Rauchsäule silber/schwarz
1x Silikonschlauch mit einem Anschluss und Mundstück
1x Teller
1x Shishakopf aus Ton
1x Kohlezange
1x Tauchrohr
Produktbeschreibung: Shisha Green Honeycomb 52cm
Die Shisha Green Honeycomb ist mit ihrer Größe von 52 cm ein ideales Modell für alle, die eine kompakte, aber dennoch leistungsstarke Shisha suchen. Ihr Design kombiniert grüne und schwarze Akzente, die der Shisha ein modernes und auffälliges Aussehen verleihen. Die Mischung aus Glas und Metall sorgt nicht nur für Stabilität, sondern auch für eine ansprechende Ästhetik. Der Silikonschlauch ist flexibel und langlebig, was das Raucherlebnis angenehmer und leichter handhabbar macht.
Die Shisha kommt mit einem hochwertigen Tonkopf, der die Hitze gleichmäßig verteilt und so eine optimale Rauchentwicklung gewährleistet. Das im Lieferumfang enthaltene Zubehör, wie der Silikonschlauch und die Kohlezange, machen die Shisha Green Honeycomb zu einem vollständigen Set, das keine zusätzlichen Käufe erfordert. Ihre kompakte Größe macht sie ideal für den Transport und den Einsatz in verschiedenen Umgebungen, ohne dass man Abstriche bei der Qualität des Rauchs machen muss.
Anleitung zur Nutzung
So verwenden Sie die Shisha Green Honeycomb 52cm:
- 1. Füllen Sie die Glas-Bowl mit Wasser, sodass die Rauchsäule etwa 2 cm ins Wasser eintaucht. Optional können Sie dem Wasser Milch oder Tee beifügen, um das Raucherlebnis zu variieren.
- 2. Befestigen Sie die Rauchsäule am Glas. Je nach Modell erfolgt dies durch Schrauben, Einstecken oder Klicken. Achten Sie darauf, dass das Tauchrohr fest sitzt.
- 3. Füllen Sie den Tabakkopf locker zu etwa zwei Dritteln mit Tabak, um eine gleichmäßige Verbrennung zu gewährleisten.
- 4. Bereiten Sie die Kohle vor. Sie können selbstzündende Kohle oder normale Kohle verwenden, die auf einem Kohleanzünder erhitzt wird. In der Regel reichen drei Stücke Kohle.
Fazit
Die Shisha Green Honeycomb 52cm überzeugt durch ihr modernes Design und die hochwertige Verarbeitung. Dank ihrer kompakten Größe ist sie leicht zu transportieren und perfekt für den Einsatz in unterschiedlichen Umgebungen. Die Materialien Glas und Metall bieten nicht nur Langlebigkeit, sondern auch eine ansprechende Optik. Besonders die Kombination von schwarzer und grüner Farbgebung hebt sich von anderen Modellen ab. Mit dem Silikonschlauch und dem Tonkopf sorgt sie für ein angenehmes und gleichmäßiges Raucherlebnis, was sie zu einer vielseitigen Wahl für Shisha-Liebhaber macht.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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