Shisha Dana grün 56 cm
Shisha Dana grün 56 cm
Die Shisha Dana grün 56 cm überzeugt durch ihre moderne Optik und hohe Funktionalität. Mit einer Größe von 56 cm bietet sie ein intensives Raucherlebnis und eignet sich ideal für gesellige Runden oder entspannte Abende. Die grüne Farbe und das hochwertige Glas-Metall-Design verleihen dieser Shisha einen frischen und eleganten Look, der in jeder Umgebung zum Hingucker wird.
Technische Details der Shisha Dana grün 56 cm
Höhe: | 56 cm |
Farbe: | Grün |
Material: | Glas, Metall |
Material Schlauch: | Gummi |
Die Shisha Dana beinhaltet zwei Gummischläuche mit einem Kunststoffgriff. Diese sorgen für eine bequeme Handhabung und erhöhen den Komfort beim Rauchen. Die verwendeten Materialien – Glas und Metall – garantieren eine hohe Langlebigkeit und Stabilität der Shisha.
Shisha Dana grün 56 cm: Funktionalität im Detail
Die Shisha Dana grün 56 cm bietet neben ihrer ansprechenden Optik eine einfache Handhabung und ist ideal für Anfänger sowie fortgeschrittene Shisha-Raucher geeignet. Die Kombination aus Glas und Metall sorgt nicht nur für Stabilität, sondern auch für ein klares und unverfälschtes Raucherlebnis. Der Gummischlauch bietet Flexibilität und ist leicht zu reinigen, was die Pflege dieser Shisha besonders einfach macht.
Mit einer Höhe von 56 cm gehört diese Shisha zu den größeren Modellen, was einen voluminöseren Rauchfluss und damit intensivere Züge ermöglicht. Die großzügige Glas-Bowl bietet ausreichend Kapazität, um lange Rauch-Sessions ohne häufiges Nachfüllen des Wassers zu genießen.
Produktbeschreibung: Shisha Dana grün 56 cm
Die Shisha Dana in grün bietet durch ihre hochwertige Verarbeitung und das frische Design ein herausragendes Raucherlebnis. Sie ist perfekt geeignet für gesellige Runden oder Solo-Sessions. Die 56 cm Höhe gewährleisten nicht nur einen angenehmen Rauchgenuss, sondern auch eine eindrucksvolle Präsenz. Dank der stabilen Konstruktion aus Glas und Metall ist die Shisha besonders langlebig.
Anleitung zur Nutzung:
- 1. Füllen Sie die Glas-Bowl mit Wasser, sodass die Rauchsäule etwa 2 cm ins Wasser eintaucht. Optional können Sie Wasser mit Milch oder Tee mischen, um das Raucherlebnis zu variieren.
- 2. Befestigen Sie die Rauchsäule am Glas. Abhängig vom Modell erfolgt dies durch Schrauben, Einstecken oder Klicken. Stellen Sie sicher, dass das Tauchrohr ordnungsgemäß angebracht ist.
- 3. Befüllen Sie den Tabakkopf zu etwa zwei Dritteln mit Tabak. Achten Sie darauf, den Tabak leicht zu verteilen, ohne ihn zu stark zu verdichten.
- 4. Bereiten Sie die Kohle für den Kaminaufsatz vor. Sie können entweder selbstzündende Kohle verwenden, die mit einem Feuerzeug entzündet wird, oder normale Kohle, die auf einem Kohleanzünder durchgeglüht wird. Drei Stücke Kohle sind in der Regel ausreichend.
Fazit
Die Shisha Dana grün 56 cm ist ein echtes Highlight für jeden Shisha-Liebhaber. Mit ihrer Kombination aus hochwertigem Glas, stabilem Metall und flexiblen Gummischläuchen bietet sie ein langlebiges und komfortables Raucherlebnis. Die 56 cm Höhe sorgen für intensive Rauchsessions, und das frische grüne Design verleiht jeder Shisha-Runde einen besonderen Stil. Ein Muss für alle, die Wert auf Qualität und Optik legen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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