Zange für Shishakohle 30 cm mit Holzgriff
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Zange für Shishakohle 30 cm mit Holzgriff

Zange für Shishakohle 30 cm mit Holzgriff

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Zange für Shishakohle 30 cm

mit Holzgriff

Die Zange für Shishakohle mit einer Länge von 30 cm ist ein essenzielles Zubehör für jede Shisha-Session. Sie ermöglicht das sichere Greifen und Platzieren glühender Kohlen. Der Holzgriff bietet zusätzlichen Schutz vor der Hitze und sorgt für eine komfortable Handhabung. Eine hochwertige Zange minimiert die Gefahr von Verbrennungen und hilft dabei, die Kohlen gleichmäßig auf dem Tabakkopf zu verteilen. So wird das Raucherlebnis deutlich verbessert.

Technische Details der Zange für Shishakohle

Länge:30 cm
Farbe:Silberfarbig
Material:Metall, Holz

Warum eine gute Zange für Shishakohle unverzichtbar ist

Eine gut verarbeitete Zange für Shishakohle ist unverzichtbar für ein sicheres Shisha-Erlebnis. Sie sorgt dafür, dass die glühenden Kohlen sicher transportiert werden können, ohne Verbrennungsgefahr. Durch die präzise Platzierung der Kohlen auf dem Tabakkopf trägt sie zu einer optimalen Rauchentwicklung bei. Sicherheit und Kontrolle machen die Zange zu einem essenziellen Werkzeug.

Hochwertiges Material und praktische Länge

Die Zange besteht aus robustem, hitzebeständigem Metall und ist mit einem ergonomischen Holzgriff ausgestattet. Ihre Länge von 30 cm ist ideal, um heiße Kohlen sicher zu greifen. Das Material ist widerstandsfähig und bietet Langlebigkeit. Der Holzgriff schützt Ihre Hände vor Hitze und sorgt für eine sichere Handhabung der Zange.

Ergonomisches Design für eine einfache Handhabung

Das ergonomische Design der Zange ermöglicht eine bequeme Nutzung. Die Länge von 30 cm schafft ausreichend Abstand zur Hitze, während der Holzgriff für einen sicheren Halt sorgt. Auch bei längerem Gebrauch bleibt die Zange angenehm in der Hand.

Tipps zur Verwendung der Zange für Shishakohle

  • Warten Sie, bis die Kohlen vollständig durchgeglüht sind. Verwenden Sie dann die Zange, um die Kohlen sicher auf den Tabakkopf zu legen.
  • Während des Rauchens sollten Sie die Kohlen mit der Zange drehen oder verschieben, um eine gleichmäßige Hitzeverteilung zu gewährleisten.
  • Nach der Shisha-Session hilft die Zange, die verbliebenen Kohlen sicher zu entfernen und zu entsorgen.


Fazit – Unverzichtbar für jede Shisha-Session

Die Zange für Shishakohle 30 cm mit Holzgriff ist ein unverzichtbares Werkzeug für Shisha-Liebhaber. Sie ermöglicht ein sicheres und einfaches Handling der Kohlen. Der Holzgriff schützt Ihre Hände vor der Hitze, und die Zange bietet eine bequeme Handhabung. Egal, ob zu Hause oder in einer Shisha-Bar – dieses Werkzeug trägt zu einem sicheren und angenehmen Raucherlebnis bei. Mit ihrer hochwertigen Verarbeitung und ergonomischem Design ist diese Zange die perfekte Wahl für jede Shisha-Session.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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