Zange für Shishakohle 30 cm
Zange für Shishakohle 30 cm
mit Holzgriff
Die Zange für Shishakohle mit einer Länge von 30 cm ist ein wichtiges Zubehör für jede Shisha-Session. Sie sorgt dafür, dass Sie glühende Kohlen sicher handhaben können. Der lange Griff und das ergonomische Design bieten zusätzlichen Komfort und Schutz vor der Hitze. Das macht die Zange unverzichtbar für Shisha-Raucher, die auf Sicherheit und Komfort achten.
Technische Details der Zange für Shishakohle
Länge: | 30 cm |
Farbe: | Silberfarbig |
Material: | Metall, Holz |
Warum eine gute Zange für Shishakohle unverzichtbar ist
Eine hochwertige Shisha Zange spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit beim Shisha-Rauchen. Sie hilft, die heißen Kohlen sicher zu greifen und auf den Tabakkopf zu legen. Ohne Zange besteht die Gefahr, sich zu verbrennen. Darüber hinaus sorgt sie für eine gleichmäßige Platzierung der Kohlen, was die Rauchentwicklung positiv beeinflusst. Somit trägt sie maßgeblich zu einem angenehmen Raucherlebnis bei.
Hochwertiges Material und praktische Länge
Die Zange besteht aus hitzebeständigem Metall und verfügt über einen bequemen Holzgriff. Diese Kombination macht die Zange besonders robust und langlebig. Mit einer Länge von 30 cm bietet sie einen optimalen Abstand zur heißen Kohle. Das Material ist nicht nur strapazierfähig, sondern auch resistent gegen hohe Temperaturen. Der Holzgriff sorgt zusätzlich für sicheren Halt und schützt die Hand vor Hitze.
Ergonomisches Design für eine einfache Handhabung
Dank des ergonomischen Designs liegt die Zange für Shishakohle angenehm in der Hand. Der Holzgriff verhindert, dass die Zange aus der Hand rutscht. Dies macht die Handhabung der Kohlen besonders einfach. Egal, ob Sie die Kohlen auf den Tabakkopf legen oder während der Session bewegen möchten – die Zange ist stets ein praktischer Helfer. Aufgrund ihrer Länge und Bauweise ist sie sowohl für den Gebrauch zu Hause als auch in der Shisha-Bar geeignet.
Tipps zur Verwendung der Zange für Shishakohle
- Warten Sie, bis die Kohlen vollständig durchgeglüht sind, bevor Sie sie auf den Tabakkopf legen. Verwenden Sie die Zange, um die Kohlen sicher vom Kohleanzünder zu transportieren.
- Nutzen Sie die Zange, um die Kohlen während des Rauchens zu drehen oder zu verschieben. Das gewährleistet eine gleichmäßige Hitzeverteilung.
- Nach der Shisha-Session können Sie die Zange verwenden, um die verbleibenden Kohlen sicher zu entfernen und zu entsorgen.
Fazit – Unverzichtbar für jede Shisha-Session
Die Zange für Shishakohle 30 cm mit Holzgriff ist ein kleines, aber äußerst wichtiges Werkzeug für jede Shisha-Session. Sie sorgt für eine sichere Handhabung der Kohlen und schützt Sie vor Verbrennungen. Mit ihrer robusten Bauweise, dem bequemen Holzgriff und der idealen Länge ist sie die perfekte Ergänzung zu jeder Shisha-Ausrüstung. Egal, ob zu Hause oder in der Shisha-Bar – auf diese Zange sollten Sie nicht verzichten.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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