Zange für Shishakohle 21,5 cm
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Zange für Shishakohle 21,5 cm

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Zange für Shishakohle 21,5 cm

mit Holzgriff

Die Zange für Shishakohle mit einer Länge von 21,5 cm ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für jede Shisha-Session. Sie ermöglicht es, glühende Kohlen sicher zu greifen und auf den Tabakkopf zu legen. Durch die Verwendung einer robusten Zange minimieren Sie das Risiko, sich an den heißen Kohlen zu verbrennen. Das sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern trägt auch zu einem gleichmäßigen Raucherlebnis bei.


Technische Details der Zange für Shishakohle

Länge:21,5 cm
Farbe:Silberfarbig
Material:Metall, Holz


Warum eine gute Zange für Shishakohle unverzichtbar ist

Eine qualitativ hochwertige Zange ist entscheidend für den sicheren Umgang mit Shishakohle. Durch das Greifen der glühenden Kohlen können Sie diese gefahrlos vom Kohleanzünder auf den Tabakkopf transportieren. Ohne eine passende Zange steigt das Risiko, sich zu verletzen oder die Kohlen unsicher zu platzieren, was das Raucherlebnis beeinträchtigen kann. Eine gute Zange sorgt für die richtige Platzierung der Kohlen, wodurch die Rauchentwicklung optimal gesteuert wird.


Hochwertiges Material und praktische Länge

Die Zange besteht aus widerstandsfähigem Metall, das hohe Temperaturen mühelos standhält. Zusätzlich verfügt sie über einen ergonomisch geformten Griff aus Holz, der nicht nur bequem in der Hand liegt, sondern auch vor der Hitze schützt. Mit einer Länge von 25 cm ist die Zange lang genug, um einen sicheren Abstand zu den glühenden Kohlen zu gewährleisten und gleichzeitig eine präzise Handhabung zu ermöglichen.


Ergonomisches Design für eine einfache Handhabung

Das ergonomische Design der Zange sorgt für eine komfortable Nutzung. Dank des Holzgriffs und der durchdachten Länge lassen sich die Kohlen leicht greifen und sicher platzieren. Die Zange bietet eine hervorragende Kontrolle und ermöglicht es, die Kohlen präzise zu bewegen, ohne sich dabei zu verbrennen oder die Kohlen zu beschädigen.


Tipps zur Verwendung der Zange für Shishakohle

  • Warten Sie, bis die Kohlen vollständig durchgeglüht sind, bevor Sie sie mit der Zange auf den Tabakkopf legen. So vermeiden Sie Verbrennungen und eine ungleichmäßige Hitzeverteilung.
  • Verwenden Sie die Zange, um die Kohlen während der Session gleichmäßig zu verteilen. Dies hilft, die Rauchqualität zu verbessern.
  • Nach der Shisha-Session können Sie die restlichen Kohlen mit der Zange sicher entfernen und entsorgen.



Fazit – Unverzichtbar für jede Shisha-Session

Die Zange für Shishakohle 21,5 cm mit Holzgriff ist ein unverzichtbares Zubehör für Shisha-Liebhaber. Sie bietet Sicherheit, Komfort und Langlebigkeit. Mit ihrer robusten Konstruktion und dem ergonomischen Design ist sie sowohl für Anfänger als auch erfahrene Shisha-Raucher ideal geeignet. Ob zu Hause oder in einer Shisha-Bar, diese Zange erleichtert das Handling von Kohlen erheblich und sorgt für eine sichere und angenehme Shisha-Session.


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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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