Zange für Shishakohle 17 cm silberfarbig
Zange für Shishakohle 17 cm silberfarbig
Die Zange für Shishakohle in silberfarbigem Design ist ein unverzichtbares Zubehör für jeden Shisha-Liebhaber. Mit ihrer praktischen Länge von 17 cm ermöglicht sie eine sichere Handhabung der glühenden Kohlen. Die Zange ist nicht nur funktional, sondern fügt sich auch elegant in jede Shisha-Ausrüstung ein.
Technische Details der Zange für Shishakohle
Länge: | 17 cm |
Farbe: | Silberfarbig |
Material: | Metall |
Warum eine gute Zange für Shishakohle unverzichtbar ist
Eine gute Zange für Shishakohle ist für jede Shisha-Session unerlässlich. Sie ermöglicht es, die Kohlen sicher zu heben und an den richtigen Stellen zu platzieren. Ein sicherer Umgang mit den Kohlen ist wichtig, um Verbrennungen und Unfälle zu vermeiden. Mit der richtigen Zange haben Sie die Kontrolle über die Hitze und sorgen für ein gleichmäßiges Rauchen.
Hochwertiges Material und praktische Länge
Diese Zange besteht aus hochwertigem Metall, das sowohl robust als auch hitzebeständig ist. Das silberfarbige Finish verleiht der Zange ein modernes Aussehen und schützt das Material vor Abnutzung. Mit einer Länge von 17 cm bietet sie genügend Reichweite, um auch größere Kohlen einfach zu handhaben, ohne sich zu nah an die Hitze begeben zu müssen. Diese praktische Länge ist ideal für den Einsatz mit verschiedenen Shisha-Tabakköpfen.
Ergonomisches Design für eine einfache Handhabung
Das ergonomische Design der Zange sorgt dafür, dass sie angenehm in der Hand liegt. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie während des Rauchens häufig die Kohlen bewegen müssen. Die Griffe sind so geformt, dass sie eine sichere und komfortable Anwendung ermöglichen. So können Sie die Kohlen präzise heben, drehen und positionieren, ohne dass Ihnen die Zange aus der Hand gleitet.
Tipps zur Verwendung der Zange für Shishakohle
- Lassen Sie die Kohlen vollständig durchglühen, bevor Sie sie mit der Zange auf den Tabakkopf legen. Dadurch vermeiden Sie Verbrennungen und sorgen für eine gleichmäßige Hitzeverteilung.
- Verwenden Sie die Zange während der Session, um die Kohlen zu drehen oder zu verschieben. So bleibt die Hitze konstant und der Tabak verbrennt gleichmäßig.
- Nach dem Rauchen hilft die Zange, die restlichen Kohlen sicher zu entfernen und zu entsorgen. Dies reduziert das Risiko von Verletzungen oder Schäden an der Shisha.
Fazit – Unverzichtbar für jede Shisha-Session
Die Zange für Shishakohle 17 cm silberfarbig ist mehr als nur ein nützliches Werkzeug. Sie vereint Qualität, Funktionalität und Stil. Jedes Shisha-Erlebnis wird durch den Einsatz dieser Zange verbessert. Egal, ob Sie zu Hause rauchen oder bei Freunden, diese Zange sorgt für ein sicheres und angenehmes Raucherlebnis. Investieren Sie in diese Zange, um Ihre Shisha-Sessions zu optimieren und gleichzeitig einen eleganten Look zu bewahren.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben: vd-markt@gmx.de.
Wir laden Sie herzlich ein, unseren Laden zu besuchen:
Wallensteinstr. 1, 70437 Stuttgart.
Trotz unserer Bemühungen, die Produktinformationen auf unserer Website stets aktuell und korrekt zu halten, können Hersteller ihre Zutatenlisten gelegentlich ändern. Daher kann es vorkommen, dass die Informationen auf der Verpackung und in den beigefügten Dokumenten von den Angaben auf unserer Website abweichen oder zusätzliche Details enthalten. Alle Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich Informationszwecken.
Wir empfehlen Ihnen, sich nicht ausschließlich auf die auf unserer Website angezeigten Informationen zu verlassen. Lesen Sie immer die Etiketten, Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen, die mit dem Produkt geliefert werden, sorgfältig durch, bevor Sie das Produkt verwenden oder konsumieren. Bei Sicherheitsbedenken oder falls Sie zusätzliche Informationen zum Produkt benötigen, überprüfen Sie bitte die Etiketten und Verpackungen und wenden Sie sich direkt an den Hersteller.
Tabak Market übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder ungenaue Produktinformationen, die von Herstellern oder Dritten bereitgestellt werden. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.