Zange für Shishakohle 17 cm goldfarbig
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Zange für Shishakohle 17 cm goldfarbig

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Zange für Shishakohle 17 cm goldfarbig

Die Zange für Shishakohle in goldfarbigem Design ist ein essentielles Werkzeug für jeden Shisha-Enthusiasten. Mit einer praktischen Länge von 17 cm eignet sich diese Zange perfekt zum sicheren Umgang mit glühenden Kohlen. Ihr elegantes Erscheinungsbild wertet jedes Shisha-Setup auf und sorgt für eine stilvolle Atmosphäre während des Rauchens.

Technische Details der Zange für Shishakohle

Länge:17 cm
Farbe:Goldfarbig
Material:Metall

Warum eine gute Zange für Shishakohle unverzichtbar ist

Eine qualitativ hochwertige Zange für Shishakohle ist für jede Shisha-Session unverzichtbar. Sie ermöglicht es, die Kohlen sicher zu heben und präzise zu platzieren. Durch die richtige Handhabung der Kohlen können Sie die Temperatur optimal regulieren. Dies führt zu einer gleichmäßigen und intensiven Raucherfahrung. Die Zange schützt auch Ihre Hände vor Verbrennungen, die durch den Kontakt mit heißen Kohlen entstehen können.

Hochwertiges Material und praktische Länge

Diese Zange besteht aus robustem Metall, das sowohl hitzebeständig als auch langlebig ist. Das goldfarbige Finish sorgt nicht nur für einen ansprechenden Look, sondern schützt auch das Material vor Rost und Abnutzung. Mit einer Länge von 17 cm bietet sie eine ideale Balance zwischen Komfort und Sicherheit. Sie ermöglicht es, auch größere Kohlen mühelos zu heben, ohne dass Sie zu nah an die Hitze gelangen müssen.

Ergonomisches Design für eine einfache Handhabung

Das ergonomische Design der Zange sorgt dafür, dass sie gut in der Hand liegt. Die Griffe sind so geformt, dass sie eine komfortable und sichere Anwendung ermöglichen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie während des Rauchens häufig die Kohlen bewegen müssen. Das Design unterstützt eine präzise Kontrolle, wodurch Sie die Kohlen leicht anheben, drehen und positionieren können.

Tipps zur Verwendung der Zange für Shishakohle

  • Lassen Sie die Kohlen vollständig durchglühen, bevor Sie sie mit der Zange auf den Tabakkopf legen. Dadurch vermeiden Sie Verbrennungen und sorgen für eine gleichmäßige Hitzeverteilung.
  • Verwenden Sie die Zange während der Session, um die Kohlen zu drehen oder zu verschieben. So bleibt die Hitze konstant und der Tabak verbrennt gleichmäßig.
  • Nach dem Rauchen hilft die Zange, die restlichen Kohlen sicher zu entfernen und zu entsorgen. Dies reduziert das Risiko von Verletzungen oder Schäden an der Shisha.


Fazit – Unverzichtbar für jede Shisha-Session

Die Zange für Shishakohle 17 cm goldfarbig ist mehr als nur ein praktisches Werkzeug. Sie vereint Funktionalität mit einem stilvollen Design und ist damit ein unverzichtbarer Begleiter für jeden Shisha-Liebhaber. Ob beim Einsatz zu Hause oder bei einem Treffen mit Freunden, diese Zange sorgt für Sicherheit und ein angenehmes Raucherlebnis. Investieren Sie in diese Zange, um Ihre Shisha-Sessions auf ein neues Niveau zu heben und ein stilvolles Raucherlebnis zu genießen.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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