Shishaschlauch Zebra
Shishaschlauch Zebra
Der Shishaschlauch Zebra überzeugt durch sein einzigartiges Zebra-Muster in Schwarz und Weiß. Mit einer Länge von 150 cm und aus flexiblem Silikon gefertigt, kombiniert dieser Schlauch Stil und Funktion. Der Zebra-Schlauch ist ideal für Shisha-Nutzer, die ein elegantes und langlebiges Zubehör suchen. Das Silikon sorgt für eine angenehme Handhabung und verhindert, dass der Schlauch leicht knickt. So wird ein gleichmäßiger Luftzug garantiert. Dieser Schlauch bietet nicht nur ein modernes Design, sondern auch ein zuverlässiges und angenehmes Raucherlebnis.
Anwendung des Shishaschlauchs
Die Anwendung des Shishaschlauch Zebra ist sehr einfach. Der 150 cm lange Schlauch passt an die meisten Shisha-Modelle. Die Länge sorgt für eine entspannte Handhabung, ohne nah an der Shisha sitzen zu müssen. Das flexible Silikon liegt angenehm in der Hand und knickt nicht. So bleibt der Luftzug ununterbrochen und das Raucherlebnis gleichmäßig. Mit dem modernen Zebra-Design wird der Schlauch zu einem stilvollen Hingucker in jeder Runde.
Technische Details
Länge: | 150 cm |
Farbe: | Weiß, Schwarz |
Material: | Silikon |
Vorteile des Shishaschlauchs
- Robustes und flexibles Silikon, ideal für regelmäßigen Gebrauch.
- 150 cm Länge für optimalen Komfort und Bewegungsfreiheit.
- Knicksicher für gleichmäßigen Luftzug.
- Einzigartiges Zebra-Design für stilvolles Rauchen.
- Kompatibel mit fast allen Shisha-Modellen.
Pflege und Reinigung
Die Reinigung des Shishaschlauch Zebra ist einfach. Silikon nimmt keine Gerüche auf, was die Hygiene unterstützt. Zur Reinigung wird der Schlauch mit klarem Wasser durchgespült, um Rückstände zu entfernen. Dieser Pflegeaufwand reicht aus, um den Schlauch sauber und hygienisch zu halten. Das Silikonmaterial bleibt dabei formstabil und behält seine Qualität. So eignet sich der Shishaschlauch Zebra auch für regelmäßige Nutzung, ohne an Frische zu verlieren.
Shishaschlauch in der Praxis
In der Praxis bietet der Shishaschlauch Zebra eine stabile und komfortable Handhabung. Die Länge von 150 cm gibt viel Freiraum und sorgt für entspanntere Positionen beim Rauchen. Das flexible Silikon ist leicht und knickt nicht, sodass der Luftdurchzug gleichmäßig bleibt. Das Zebra-Design verleiht dem Schlauch einen besonderen Look, der jede Shisha-Runde optisch aufwertet.
Fazit
Der Shishaschlauch Zebra ist eine hervorragende Wahl für Shisha-Fans, die Stil und Qualität schätzen. Mit 150 cm Länge, hochwertigem Silikon und einem auffälligen Design in Schwarz-Weiß bietet dieser Schlauch Komfort und Stil. Die einfache Reinigung und die knicksichere Verarbeitung machen ihn ideal für regelmäßigen Gebrauch. Für alle, die eine stilvolle Shisha-Runde genießen möchten, ist der Zebra-Schlauch eine perfekte Ergänzung. So wird jede Shisha-Session zu einem modernen Erlebnis.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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