Shishaschlauch Silicon Blau
Shishaschlauch Silicon Blau
Der Shishaschlauch in Blau aus hochwertigem Silikon, ausgestattet mit einem eleganten Aluminium-Mundstück, ist die ideale Wahl für alle, die ein langlebiges und pflegeleichtes Shisha-Accessoire suchen. Mit einer komfortablen Länge von 150 cm und seinem robusten Design bietet dieser Silikonschlauch eine hohe Flexibilität und Belastbarkeit. Dank der farbintensiven Gestaltung in Blau und dem Aluminium-Mundstück wird dieser Shishaschlauch nicht nur zum praktischen, sondern auch zum stilvollen Begleiter für jedes Shisha-Erlebnis.
Anwendung des Shishaschlauchs
Dieser Shishaschlauch Silicon Blau ist besonders benutzerfreundlich und leicht anzubringen. Dank seiner Flexibilität lässt sich der Schlauch einfach handhaben, ohne zu knicken oder zu verknoten. Das Aluminium-Mundstück sorgt für ein angenehmes Mundgefühl und verstärkt das hochwertige Rauchgefühl. Ideal für den häufigen Einsatz, passt der Schlauch zu den meisten handelsüblichen Shishas und bietet eine komfortable Reichweite durch seine Länge von 150 cm. Der Schlauch eignet sich sowohl für private Nutzung als auch in Shisha-Bars und bleibt durch das Material auch bei intensiver Nutzung robust.
Technische Details
Länge: | 150 cm |
Farbe: | Blau |
Material: | Silikon, Aluminium |
Vorteile des Shishaschlauchs
- Flexible und robuste Konstruktion durch Silikonmaterial.
- Aluminium-Mundstück für angenehmes Handling.
- Leichte Pflege und hohe Langlebigkeit.
- 150 cm Länge für bequeme Handhabung.
- Edle blaue Farbgebung für optische Akzente.
Pflege und Reinigung
Die Reinigung dieses Silikonschlauchs ist besonders einfach. Silikon ist widerstandsfähig gegenüber Feuchtigkeit und lässt sich mit warmem Wasser ausspülen, wodurch Geruchs- und Geschmacksreste entfernt werden. Auch das Aluminium-Mundstück ist leicht zu reinigen und bleibt durch das Material rostfrei. Dank der hohen Pflegeleichtigkeit bleibt der Schlauch bei regelmäßiger Reinigung hygienisch sauber und einsatzbereit. Für eine gründlichere Reinigung kann gelegentlich ein sanftes Reinigungsmittel verwendet werden, um den frischen Geschmack zu bewahren.
Shishaschlauch in der Praxis
Der Shishaschlauch Silicon Blau zeigt sich in der praktischen Anwendung als äußerst robust und flexibel. Das Aluminium-Mundstück bleibt auch bei längerer Nutzung angenehm kühl und bietet eine ausgezeichnete Griffigkeit. Durch die Länge von 150 cm eignet sich der Schlauch hervorragend für verschiedene Sitzpositionen und bleibt dabei beweglich. Gerade für intensive Rauchsessions erweist sich der Silikonschlauch als langlebig und bequem, ohne dass die Flexibilität verloren geht. Dank seiner Anpassungsfähigkeit ist er optimal für jede Art von Shisha-Erlebnis geeignet.
Fazit
Der Shishaschlauch Silicon Blau mit Aluminium-Mundstück ist ein hochwertiges und stilvolles Zubehör für jeden Shisha-Liebhaber. Mit 150 cm Länge, robuster Silikonverarbeitung und pflegeleichtem Aluminium-Mundstück bietet dieser Schlauch Komfort und Langlebigkeit. Die flexible Konstruktion und die einfache Reinigung machen ihn ideal für regelmäßige Nutzung und intensives Shisha-Rauchen. Wer ein langlebiges und gleichzeitig stylisches Shisha-Zubehör sucht, trifft mit diesem Silikonschlauch die richtige Wahl.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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