Shishaschlauch Gummi und Metall, Blau
Shishaschlauch Gummi und Metall
Der Shishaschlauch aus Gummi und Metall ist eine langlebige und hochwertige Wahl für Shisha-Liebhaber, die Wert auf Qualität legen. Der robuste Schlauch ist nicht nur besonders widerstandsfähig, sondern auch leicht auseinanderbaubar, was die Reinigung und den Transport erleichtert. Mit einer Länge von 182 cm bietet er viel Bewegungsfreiheit und lässt sich ideal mit vielen gängigen Shishas kombinieren. Die blaue Farbgebung sorgt für einen modernen Look, während das Material aus Gummi und Metall für Stabilität sorgt. Dieser Schlauch ist perfekt für alle, die ein intensives und komfortables Raucherlebnis schätzen.
Anwendung des Shishaschlauchs
Die Anwendung des Shishaschlauch Gummi und Metall ist einfach und vielseitig. Der Schlauch lässt sich mühelos an den meisten Shisha-Modellen befestigen und bietet durch seine Länge eine komfortable Handhabung. Die Materialkombination aus Gummi und Metall sorgt für einen stabilen, angenehmen Luftdurchzug, was das Shisha-Erlebnis optimiert. Dank seiner zerlegbaren Struktur ist er ideal für den Einsatz zu Hause, aber auch für den Transport zu Shisha-Treffen oder Veranstaltungen. So kann der Schlauch sicher verstaut und bequem transportiert werden.
Technische Details
Länge: | 182 cm |
Farbe: | Blau |
Material: | Gummi und Metall |
Vorteile des Shishaschlauchs
- Robuste Materialkombination aus Gummi und Metall für hohe Lebensdauer.
- 182 cm Länge bieten maximale Flexibilität beim Rauchen.
- Leicht auseinanderbaubar für einfache Reinigung und Transport.
- Kompatibel mit den meisten Shisha-Modellen.
- Moderne blaue Farbgebung für ansprechendes Design.
Pflege und Reinigung
Dank seiner auseinanderbaubaren Struktur lässt sich der Shishaschlauch Gummi und Metall besonders leicht reinigen. Die einzelnen Teile können bei Bedarf abgespült und gründlich getrocknet werden, bevor der Schlauch wieder zusammengesetzt wird. Für eine langfristige Nutzung empfiehlt es sich, den Schlauch nach jeder Nutzung zu reinigen, um Rückstände zu entfernen und den Luftdurchzug klar zu halten. Dieser Pflegeaufwand ist einfach und sorgt dafür, dass der Schlauch lange hält und einwandfrei funktioniert.
Shishaschlauch in der Praxis
In der praktischen Anwendung überzeugt der Shishaschlauch Gummi und Metall durch seine Stabilität und die angenehme Länge von 182 cm. Diese ermöglicht ein bequemes Rauchen, ohne dass man zu nah an der Shisha sitzen muss. Die robuste Verarbeitung aus Gummi und Metall sorgt dafür, dass der Schlauch nicht leicht abknickt und der Luftzug konstant bleibt. Damit ist er ideal für den intensiven Gebrauch, egal ob allein oder in Gesellschaft. Das zeitgemäße blaue Design macht ihn zudem zu einem Hingucker bei jeder Shisha-Session.
Fazit
Der Shishaschlauch Gummi und Metall ist die ideale Wahl für alle, die auf Qualität und Flexibilität setzen. Mit 182 cm Länge, robuster Materialkombination und zerlegbarem Design bietet dieser Schlauch alles, was für ein optimales Shisha-Erlebnis notwendig ist. Die einfache Reinigung und das moderne Aussehen machen ihn zur perfekten Ergänzung für jede Shisha. Ob zuhause oder unterwegs – dieser Schlauch sorgt für ein komfortables, hygienisches und stilvolles Rauchen. Wer einen langlebigen und praktischen Shishaschlauch sucht, trifft mit diesem Modell die richtige Wahl.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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