Shishakopf Silikon Schwarz
Shishakopf Silikon Schwarz
Der Shishakopf Silikon Schwarz ist eine innovative Ergänzung für jeden Shisha-Liebhaber. Er kombiniert modernste Materialien mit durchdachtem Design, um ein optimales Raucherlebnis zu bieten. Silikon ist bekannt für seine Flexibilität und Langlebigkeit, was diesen Kopf zu einer hervorragenden Wahl für regelmäßige Nutzer macht. Ob für den heimischen Gebrauch oder für Partys, dieser Shishakopf wird garantiert alle Erwartungen übertreffen.
Das ansprechende schwarze Design des Shishakopfes passt perfekt zu einer Vielzahl von Shisha-Modellen. Darüber hinaus ist Silikon ein hygienisches Material, das leicht zu reinigen ist und keine unerwünschten Gerüche oder Geschmäcker aufnimmt. Dies sorgt dafür, dass der Geschmack Ihrer Shisha immer rein bleibt, egal welche Tabaksorte Sie verwenden.
Anwendung:
Die Anwendung des Shishakopfes ist denkbar einfach. Zunächst füllen Sie den Kopf mit Ihrem bevorzugten Shisha-Tabak. Achten Sie darauf, den Tabak gleichmäßig zu verteilen, um ein gleichmäßiges Rauchen zu gewährleisten. Anschließend können Sie eine Alufolie über den Kopf spannen, die mit kleinen Löchern versehen wird, um eine optimale Hitzeverteilung zu erreichen. Platzieren Sie dann Ihre Kohlen auf die Folie, und schon kann das Rauchen beginnen. Dank des Silikonmaterials ist der Kopf hitzebeständig und kann problemlos mit allen gängigen Kohlen verwendet werden. Nach der Nutzung lässt sich der Shishakopf einfach unter fließendem Wasser reinigen oder in die Spülmaschine geben.
Technische Details des Shisha Kopfes
Höhe: | 8,3 cm |
Öffnung: | 1,8 cm |
Farbe: | Schwarz |
Material: | Silikon |
Vorteile des Shisha Kopfes
- Haltbarkeit: Silikon ist extrem robust und widerstandsfähig gegenüber Bruch und Rissen.
- Hygiene: Das Material ist einfach zu reinigen und verhindert Geruchs- und Geschmacksübertragungen.
- Hitzeresistenz: Silikon kann hohen Temperaturen standhalten, ohne seine Form zu verlieren.
- Flexibles Design: Der Shishakopf passt sich verschiedenen Shisha-Modellen an und ist leicht zu handhaben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Shishakopf aus Silikon in Schwarz nicht nur optisch ansprechend ist, sondern auch durch seine praktischen Eigenschaften überzeugt. Er ist eine hervorragende Wahl für jeden Shisha-Enthusiasten, der Wert auf Qualität und Benutzerfreundlichkeit legt.
Fazit
Der Shishakopf Silikon Schwarz ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die ein modernes, praktisches und langlebiges Produkt suchen. Seine einfachen Anwendungsmöglichkeiten, kombiniert mit den Vorteilen des Silikonmaterials, machen ihn zum idealen Begleiter für entspannte Shisha-Abende. Egal, ob Sie alleine rauchen oder Freunde einladen, dieser Shishakopf wird Ihre Erwartungen erfüllen und Ihnen ein unvergessliches Raucherlebnis bieten.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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