Shishakopf Metall Grün-Metallic
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Shishakopf Metall Grün-Metallic
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Shishakopf Metall Grün-Metallic

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Shishakopf Metall Grün-Metallic

Der Shishakopf Metall Grün-Metallic aus hochwertigem Metall ist eine perfekte Kombination aus Stil und Funktionalität. Sein moderner, metallisch-grüner Glanz verleiht Ihrem Shisha-Setup ein einzigartiges Aussehen, das sowohl auffällig als auch elegant ist. Die Verwendung von Metall als Material macht diesen Kopf besonders langlebig und robust, da er auch bei regelmäßiger Nutzung seine Form und Farbe behält. Das Metall leitet die Wärme ausgezeichnet, wodurch eine gleichmäßige und langanhaltende Erhitzung des Tabaks gewährleistet ist. So können Sie jedes Mal ein intensives und vollmundiges Raucherlebnis genießen, das den Tabakgeschmack ideal entfaltet.

Anwendung:

Vor der ersten Nutzung sollten Sie den Shishakopf kurz mit warmem Wasser abspülen, um mögliche Produktionsrückstände zu entfernen. Danach können Sie den Kopf mit Ihrem bevorzugten Tabak befüllen. Achten Sie darauf, den Tabak nicht zu fest zu pressen, damit die Luftzirkulation optimal funktioniert. Diese lockere Befüllung fördert eine gleichmäßige Verdampfung und sorgt für intensives Aroma.

Der grüne Metallkopf kann sowohl mit Alufolie als auch mit einem Hitzemanagement-System genutzt werden. Metallköpfe wie dieser leiten die Wärme schnell und speichern sie langanhaltend, was eine gute Rauchentwicklung ermöglicht. Nach dem Rauchen lässt sich der Kopf ganz leicht reinigen – einfach mit warmem Wasser ausspülen und trocknen lassen. Die hohe Qualität des Materials verhindert Rost und Verfärbungen, sodass der Shishakopf auch nach vielen Nutzungen neuwertig bleibt.

Technische Details des Shisha Kopfes

Höhe:10,5 cm
Öffnung:2,4 cm
Farbe:Grün-Metallic
Material:Metall

Mit einer Höhe von 10,5 cm und einer Öffnung von 2,4 cm ist dieser Kopf vielseitig einsetzbar und passt zu den meisten Shisha-Modellen. Sein grün-metallischer Glanz verleiht ihm ein elegantes und modernes Aussehen, das jedes Setup optisch aufwertet. Zudem ist das Material rostfrei und besonders hitzebeständig, was die Lebensdauer des Kopfes verlängert und die Reinigung erleichtert.

Vorteile des Shisha Kopfes

  • Effiziente Wärmeleitung und -speicherung für intensives Raucherlebnis.
  • Stilvolles Grün-Metallic-Design für ein modernes Erscheinungsbild.
  • Langlebigkeit und Stabilität dank hochwertigem Metall.
  • Einfache Reinigung und Pflege nach jeder Session.
  • Flexibel nutzbar mit Alufolie oder Hitzemanagement-System.


Fazit

Der Shishakopf Metall Grün-Metallic ist die perfekte Wahl für anspruchsvolle Shisha-Liebhaber. Seine robuste Bauweise und das hochwertige Material bieten nicht nur eine exzellente Wärmeleitung, sondern sorgen auch für eine lange Lebensdauer. Das moderne Design in grün-metallischem Glanz passt perfekt zu jedem Shisha-Setup und bietet einen stilvollen Blickfang. Dank der einfachen Handhabung und Pflege ist dieser Kopf ein idealer Begleiter für entspannte Shisha-Sessions. Ein Muss für alle, die Wert auf Qualität und Design legen.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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