Shishakopf Keramik Rot-Schwarz
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Shishakopf Keramik Rot-Schwarz
Shishakopf Keramik Rot-Schwarz Shishakopf Keramik Rot-Schwarz

Shishakopf Keramik Rot-Schwarz


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Shishakopf Keramik Rot-Schwarz

Der Shishakopf Keramik Rot-Schwarz ist eine stilvolle Wahl für Shisha-Liebhaber. Seine auffällige Farbgestaltung macht ihn zu einem echten Blickfang. Keramische Shishaköpfe sind bekannt für ihre hervorragende Wärmeleitung und Langlebigkeit. Dieses Modell erfüllt beide Kriterien und sorgt für ein optimales Raucherlebnis. Ob bei geselligen Abenden mit Freunden oder beim entspannten Rauchen allein, dieser Kopf bietet alles, was man braucht.

Ein Vorteil der Keramik ist ihre Hitzeverteilung. Sie sorgt dafür, dass der Tabak gleichmäßig erhitzt wird. Dadurch werden die Aromen des Tabaks intensiv und geschmackvoll freigesetzt. Das Resultat ist ein unverfälschtes Raucherlebnis, das Genuss und Geschmack vereint. Der Shishakopf kann leicht gereinigt werden. Nach dem Rauchen lassen sich Rückstände einfach mit warmem Wasser und einer Bürste entfernen. So bleibt der Kopf hygienisch und bereit für den nächsten Einsatz.


Anwendung:

Die Anwendung des Shishakopfes ist unkompliziert. Füllen Sie ihn mit Ihrem bevorzugten Shisha-Tabak. Achten Sie darauf, den Tabak gleichmäßig zu verteilen. Vermeiden Sie es, ihn zu fest zu drücken. Dies könnte die Luftzirkulation behindern. Decken Sie den Kopf dann mit Alufolie ab. Die Folie sollte mit kleinen Löchern versehen sein. Diese helfen, die Hitze gleichmäßig zu verteilen. Platzieren Sie die Kohlen auf der Folie, und Ihr Shishakopf ist bereit. Der keramische Kopf sorgt dafür, dass die Wärme effizient auf den Tabak wirkt. Dies führt zu einem vollmundigen Geschmackserlebnis.


Technische Details des Shisha Kopfes

Höhe:9 cm
Durchmesser:7,7 cm
Farbe:Rot-Schwarz
Material:Keramik


Vorteile des Shisha Kopfes

  • Hervorragende Wärmeverteilung: Der Keramikkopf sorgt für eine gleichmäßige Wärme, die den Tabak optimal durchbläst.
  • Ästhetisches Design: Die auffällige Rot-Schwarz-Farbkombination macht den Kopf zu einem echten Highlight.
  • Geschmacksneutralität: Keramik nimmt keine Aromen auf, was ein reines Raucherlebnis garantiert.
  • Leichte Reinigung: Nach der Nutzung lässt sich der Kopf leicht reinigen und bleibt hygienisch.



Fazit

Der Shishakopf Keramik Rot-Schwarz ist mehr als nur ein praktisches Zubehör. Er ist ein stilvolles Element für Ihre Shisha-Ausrüstung. Mit seiner hervorragenden Wärmeverteilung und dem ansprechenden Design sorgt er für ein intensives Raucherlebnis. Ideal für gesellige Abende mit Freunden oder entspannte Momente allein – dieser Shishakopf ist ein Muss für jeden Shisha-Enthusiasten. Genießen Sie die Vielfalt der Aromen und die Qualität, die dieser Kopf bietet. Er wird Ihre Shisha-Routine auf ein neues Niveau heben.


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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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