Shishakopf Keramik Grün-Schwarz
Shishakopf Keramik Grün-Schwarz
Der Shishakopf Keramik Grün-Schwarz kombiniert Eleganz mit Funktionalität. Mit seinem modernen und stilvollen Design ist dieser Kopf die perfekte Ergänzung für jede Shisha. Die Farbkombination aus Grün und Schwarz sorgt für einen auffälligen Look, der sich ideal in jede Umgebung einfügt. Hergestellt aus hochwertiger Keramik, gewährleistet dieser Kopf eine gleichmäßige Wärmeverteilung, die für ein intensives und volles Aroma sorgt. Jeder Raucher wird die geschmackliche Vielfalt und das volle Aroma, das dieser Kopf bietet, zu schätzen wissen.
Anwendung:
Die Anwendung des Shishakopfes ist unkompliziert und benutzerfreundlich. Vor der ersten Nutzung sollten Sie den Kopf mit warmem Wasser abspülen, um eventuelle Rückstände zu entfernen. Danach füllen Sie den Tabak in den Kopf. Es ist wichtig, den Tabak locker und gleichmäßig zu verteilen, damit die Luft gut zirkulieren kann. Dies ermöglicht eine gleichmäßige Erhitzung und verhindert, dass der Tabak verbrennt. Die Keramik sorgt dafür, dass die Hitze konstant bleibt, was zu einem langanhaltenden Raucherlebnis führt.
Technische Details des Shisha Kopfes
Höhe: | 10 cm |
Durchmesser: | 7,5 cm |
Farbe: | Grün, Schwarz |
Material: | Keramik |
Der Shishakopf hat eine Höhe von 10 cm und einen Durchmesser von 7,5 cm. Diese Maße machen ihn passend für die meisten Shisha-Modelle. Die Verwendung von Keramik als Material sorgt nicht nur für Langlebigkeit, sondern auch für eine ausgezeichnete Wärmeleitung. Dadurch wird die Hitze effizient gespeichert und gleichmäßig abgegeben. Dies ermöglicht eine optimale Tabakerhitzung, was für einen vollmundigen Geschmack entscheidend ist.
Vorteile des Shisha Kopfes
- Hochwertige Keramik für eine gleichmäßige Hitzeverteilung.
- Stylisches Design in Grün und Schwarz, das modern aussieht.
- Robust und langlebig, ideal für den häufigen Gebrauch.
- Einfache Anwendung und Pflege, perfekt für unkomplizierte Nutzung.
- Intensives Raucherlebnis durch optimale Tabakerhitzung.
Der Shishakopf Keramik Grün-Schwarz bietet viele Vorteile. Die Kombination aus ansprechendem Design und hochwertigem Material sorgt dafür, dass er nicht nur funktional ist, sondern auch in jedem Setting gut aussieht. Darüber hinaus ist die einfache Handhabung ein großer Pluspunkt, insbesondere für Einsteiger, die in die Welt des Shisha-Rauchens eintauchen möchten.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Shishakopf Keramik Grün-Schwarz eine hervorragende Wahl für alle Shisha-Liebhaber ist. Er kombiniert Stil und Funktionalität, sodass Sie ein beeindruckendes Raucherlebnis genießen können. Die hochwertigen Materialien garantieren eine gleichmäßige Hitzeverteilung und ein intensives Aroma, während das moderne Design in Grün und Schwarz für einen Blickfang sorgt. Egal, ob Sie ein erfahrener Raucher sind oder gerade erst anfangen, dieser Shishakopf wird Ihre Shisha-Sessions bereichern und für unvergessliche Momente sorgen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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