Shishakopf Keramik Gelb-Rot
Shishakopf Keramik Gelb-Rot
Der Shishakopf Keramik Gelb-Rot ist eine auffällige und praktische Wahl für Shisha-Liebhaber. Seine leuchtenden Farben bringen frischen Wind in jede Shisha-Sitzung. Keramik ist bekannt für ihre hervorragende Wärmeleitfähigkeit und Haltbarkeit. Diese Eigenschaften machen den Kopf ideal für ein intensives Raucherlebnis. Egal, ob Sie alleine rauchen oder Gäste bewirten, dieser Shishakopf ist eine Bereicherung für jede Shisha-Session.
Die Verwendung von Keramik hat viele Vorteile. Sie sorgt für eine gleichmäßige Erwärmung des Tabaks. Dadurch können sich die Aromen optimal entfalten. Der Gelb-Rote Shishakopf bietet nicht nur optische Anreize, sondern auch geschmackliche Vorteile. Nach dem Rauchen lässt sich der Kopf leicht reinigen. Einfache Handhabung und Pflege machen diesen Kopf zu einem praktischen Begleiter für jeden Shisha-Fan.
Anwendung:
Die Anwendung des Shishakopfes ist einfach und unkompliziert. Beginnen Sie damit, den Kopf mit Ihrem Lieblings-Shisha-Tabak zu füllen. Achten Sie darauf, den Tabak gleichmäßig zu verteilen, ohne ihn zu fest zu stopfen. Dies ist wichtig für eine optimale Luftzirkulation. Anschließend decken Sie den Kopf mit Alufolie ab. Die Folie sollte kleine Löcher enthalten, damit die Hitze gleichmäßig verteilt wird. Platzieren Sie dann die Kohlen auf der Folie, um das Rauchen zu beginnen. Der keramische Kopf sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig auf den Tabak wirkt. Dies führt zu einem vollmundigen Geschmackserlebnis, das Sie genießen werden.
Technische Details des Shisha Kopfes
Höhe: | 10 cm |
Durchmesser: | 7,5 cm |
Farbe: | Gelb-Rot |
Material: | Keramik |
Vorteile des Shisha Kopfes
- Exzellente Wärmeverteilung: Der Keramikkopf sorgt dafür, dass der Tabak gleichmäßig erhitzt wird, was den Geschmack intensiviert.
- Attraktives Design: Die leuchtenden Gelb-Rot-Farben machen diesen Kopf zu einem Blickfang.
- Geschmacksneutral: Keramik nimmt keine Aromen auf, sodass der Tabakgeschmack rein bleibt.
- Einfach zu reinigen: Nach dem Gebrauch lässt sich der Kopf schnell und unkompliziert reinigen, was die Hygiene gewährleistet.
Fazit
Der Shishakopf Keramik Gelb-Rot ist eine hervorragende Wahl für alle Shisha-Enthusiasten. Mit seiner Kombination aus ansprechendem Design und Funktionalität hebt er das Raucherlebnis auf ein neues Niveau. Ob für entspannte Abende zu Hause oder gesellige Treffen mit Freunden – dieser Kopf ist stets bereit. Genießen Sie die intensive Aromenvielfalt, die dieser Shishakopf bietet. Er wird Ihr Shisha-Erlebnis bereichern und zu unvergesslichen Momenten beitragen. Investieren Sie in diesen hochwertigen Shishakopf und genießen Sie jeden Zug in vollen Zügen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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