Shishakopf Keramik Coffee Braun-Hellblau
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Shishakopf Keramik Coffee Braun-Hellblau

Shishakopf Keramik Coffee Braun-Hellblau

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Shishakopf Keramik Coffee Braun-Hellblau

Der Shishakopf Keramik Coffee Braun-Hellblau in der ansprechenden Farbkombination Braun-Hellblau bietet sowohl Funktionalität als auch Ästhetik. Keramische Shishaköpfe sind bei vielen Nutzern aufgrund ihrer exzellenten Hitzeverteilung und Geschmacksneutralität sehr beliebt. Dieser Kopf ist nicht nur ein praktisches Zubehör, sondern auch ein echtes Highlight für jede Shisha. Mit seinem einzigartigen Design sorgt er für einen eleganten Look und verbessert gleichzeitig das Raucherlebnis erheblich.

Anwendung:

Die Anwendung des Keramik Shishakopfes ist einfach und unkompliziert. Beginnen Sie, indem Sie den Kopf mit Ihrem bevorzugten Shisha-Tabak füllen. Achten Sie darauf, dass der Tabak gleichmäßig verteilt ist und nicht zu fest gepackt wird, um eine optimale Luftzirkulation zu gewährleisten. Decken Sie den Kopf mit Alufolie ab, die mit kleinen Löchern versehen ist, um eine gleichmäßige Hitzeverteilung zu fördern. Platzieren Sie anschließend die Kohlen auf der Folie, und schon kann das Rauchen beginnen. Die Keramik sorgt dafür, dass die Hitze gleichmäßig auf den Tabak übertragen wird, was zu einem intensiven und aromatischen Raucherlebnis führt. Nach der Benutzung können Sie den Kopf einfach mit warmem Wasser und einer Bürste reinigen, um Rückstände zu entfernen und die Hygiene zu gewährleisten.

Technische Details des Shisha Kopfes

Höhe:10,5 cm
Durchmesser:7,6 cm
Farbe:Braun-Hellblau
Material:Keramik

Vorteile des Shisha Kopfes

  • Hervorragende Hitzeverteilung: Keramik sorgt für eine gleichmäßige Wärmeübertragung, die den Tabak optimal durchbläst.
  • Ästhetisches Design: Die attraktive Farbkombination Braun-Hellblau macht den Shishakopf zu einem echten Blickfang.
  • Geschmacksneutralität: Keramik nimmt keine Aromen an, was einen reinen und unverfälschten Geschmack garantiert.
  • Einfache Reinigung: Der Kopf ist leicht zu reinigen und bleibt hygienisch, was eine längere Lebensdauer garantiert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Shishakopf Keramik Coffee Braun-Hellblau eine hervorragende Wahl für Shisha-Liebhaber ist. Er vereint ansprechendes Design mit funktionalen Vorteilen, die das Raucherlebnis deutlich verbessern. Egal, ob Sie Anfänger oder erfahrener Shisha-Raucher sind, dieser Kopf wird Ihren Erwartungen gerecht und sorgt für unvergessliche Raucherlebnisse.


Fazit

Der Shishakopf Keramik Coffee Braun-Hellblau ist nicht nur ein praktisches Zubehör, sondern auch ein stilvolles Element für Ihre Shisha-Ausrüstung. Mit seiner hervorragenden Hitzeverteilung und Geschmacksneutralität bietet er ein intensives und aromatisches Raucherlebnis. Ideal für gemütliche Abende mit Freunden oder entspannte Stunden allein – dieser Shishakopf ist ein Muss für jeden Shisha-Enthusiasten.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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