Shisha Kopf Keramik Violett, Hellblau
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Shisha Kopf Keramik Violett, Hellblau

Shisha Kopf Keramik Violett, Hellblau


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Shisha Kopf Keramik Violett, Hellblau

Der Shisha Kopf Keramik in Violett und Hellblau ist ein ästhetischer Kopf aus hochwertiger Keramik. Er überzeugt durch seine Farben und Funktionalität. Die Kombination aus Violett und Hellblau gibt ihm ein lebendiges, modernes Design, das perfekt zu Ihrem Shisha-Setup passt. Das Material Keramik ist hitzebeständig und verteilt die Wärme gleichmäßig, sodass der Tabak optimal erhitzt wird. Dies sorgt für ein volles Aroma und eine angenehme Rauchentwicklung. Egal, ob Sie Anfänger oder erfahrener Shisha-Liebhaber sind – dieser Keramikkopf ermöglicht ein intensives Raucherlebnis.


Anwendung:

Bevor Sie den Keramikkopf Kopf Keramik verwenden, empfiehlt es sich, ihn kurz mit warmem Wasser zu reinigen. Das entfernt mögliche Produktionsrückstände. Danach kann der Kopf direkt mit Tabak gefüllt werden. Achten Sie darauf, den Tabak locker und gleichmäßig einzufüllen. Dies fördert eine gute Luftzirkulation und verhindert einen starken Zugwiderstand. Dadurch wird die Hitze im Tabak gleichmäßig verteilt. Sie können den Shisha Kopf sowohl mit Alufolie als auch mit einem Hitzemanagement-System verwenden. Die Keramik bleibt über die gesamte Rauchdauer hinweg stabil und behält ihre Form.

Nach der Nutzung lässt sich der Kopf einfach reinigen. Entfernen Sie dazu die Tabakreste und spülen Sie ihn mit warmem Wasser aus. Keramik ist pflegeleicht und hält bei regelmäßiger Reinigung seine Farbe. Bei Bedarf können Sie einen sanften Reiniger verwenden, um Ablagerungen zu entfernen.


Technische Details des Shisha Kopfes

Höhe:10 cm
Öffnung:7,5 cm
Farbe:Violett, Hellblau
Material:Keramik


Mit einer Höhe von 10 cm und einer Öffnung von 7,5 cm passt der Kopf zu den meisten Shisha-Modellen. Die violett-hellblaue Farbkombination verleiht ihm eine stilvolle Optik. Keramik ist nicht nur langlebig, sondern auch ideal für eine gleichmäßige Wärmespeicherung. So genießen Sie eine angenehme Rauchsitzung mit vollem Aroma.


Vorteile des Shisha Kopfes

  • Hitzebeständige Keramik für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und intensiven Geschmack.
  • Attraktive violette und hellblaue Farben für ein modernes Design.
  • Robust und pflegeleicht, ideal für häufige Nutzung.
  • Geeignet für Alufolie und Hitzemanagement-Systeme.
  • Für Einsteiger und erfahrene Shisha-Nutzer gleichermaßen geeignet.



Fazit

Der Shisha Kopf Keramik Violett, Hellblau ist eine tolle Wahl für Shisha-Fans, die Wert auf Design und Qualität legen. Die Farbgebung macht ihn zu einem Blickfang. Gleichzeitig sorgt das hitzebeständige Keramikmaterial für eine gleichmäßige Hitzeverteilung und damit für ein intensives Raucherlebnis. Durch seine leichte Handhabung und flexible Nutzungsmöglichkeiten passt dieser Kopf perfekt in jedes Setup. Dieser langlebige und pflegeleichte Kopf überzeugt sowohl optisch als auch funktional – ideal für alle, die ein einmaliges Shisha-Erlebnis genießen möchten.


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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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