Shisha Kopf Keramik Schwarz-Blau
Shisha Kopf Keramik Schwarz-Blau
Der Shisha Kopf aus Keramik in Schwarz-Blau ist eine exzellente Wahl für Shisha-Liebhaber, die Wert auf Qualität und Design legen. Dieser Kopf kombiniert stilvolles Aussehen mit hoher Funktionalität, was ihn zu einem Must-have für jede Shisha-Ausrüstung macht. Mit seiner eleganten Farbgebung in Schwarz und Blau fügt er sich perfekt in jede Shisha-Setup ein und sorgt für eine besondere Atmosphäre während des Rauchens. Die Verwendung von Keramik als Material garantiert nicht nur eine ansprechende Optik, sondern auch hervorragende Eigenschaften für das Rauchen.
Anwendung:
Die Anwendung des Shisha Kopfes ist denkbar einfach und eignet sich sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Raucher. Beginnen Sie damit, Ihren Lieblings-Shisha-Tabak auszuwählen. Füllen Sie den Kopf mit dem Tabak, ohne ihn zu fest zu drücken. Es ist wichtig, dass der Tabak locker sitzt, damit die Luft gut zirkulieren kann. Eine gute Luftzirkulation sorgt für eine gleichmäßige Verbrennung und intensiven Geschmack. Nachdem Sie den Tabak eingefüllt haben, verwenden Sie ein Sieb oder Aluminiumfolie, um den Kopf abzudecken. Machen Sie ein paar kleine Löcher in die Folie, damit die Luft entweichen kann. Setzen Sie den Kopf nun auf die Rauchsäule Ihrer Shisha und genießen Sie die erste Ziehung.
Technische Details des Shisha Kopfes
Höhe: | 9 cm |
Durchmesser: | 7,8 cm |
Farbe: | Schwarz und Blau |
Material: | Keramik |
Vorteile des Shisha Kopfes
- Die Keramik sorgt für eine gleichmäßige Hitzeverteilung, was zu einem intensiveren Geschmack des Tabaks führt. Diese Eigenschaft macht den Kopf besonders beliebt bei Genussrauchern.
- Die Kombination aus Schwarz und Blau verleiht Ihrer Shisha eine ansprechende Optik. Dieses elegante Design wird bei jeder Gelegenheit zum Blickfang und zieht die Blicke Ihrer Freunde an.
- Keramik ist ein robustes Material, das die Lebensdauer des Shisha Kopfes verlängert. Darüber hinaus ist der Kopf einfach zu reinigen, was die Pflege erleichtert und die Hygiene verbessert.
- Die Größe des Kopfes ist ideal für unterschiedliche Tabakmengen. Dies ermöglicht es Ihnen, die Intensität des Geschmacks anzupassen und verschiedene Geschmackserlebnisse zu genießen.
- Dank seines durchdachten Designs bietet der Kopf eine stabile Basis, die ein Umkippen während des Rauchens verhindert. Dies sorgt für mehr Sicherheit und weniger Sauerei.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Shisha Kopf Keramik Schwarz-Blau eine ausgezeichnete Wahl für jeden Shisha-Fan ist. Er bietet nicht nur ein attraktives Design, sondern auch hervorragende Funktionalität. Die gleichmäßige Hitzeverteilung sorgt für intensiven Geschmack und ein unvergessliches Raucherlebnis. Investieren Sie in diesen hochwertigen Shisha Kopf und machen Sie jede Rauchsitzung zu einem besonderen Erlebnis. Egal, ob Sie alleine entspannen oder mit Freunden feiern, dieser Kopf wird Ihre Erwartungen erfüllen und übertreffen. Genießen Sie die Vielfalt der Aromen und die ansprechende Optik, die dieser Shisha Kopf mit sich bringt.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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