Shisha Kopf Keramik Coffee
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Shisha Kopf Keramik Coffee

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Shisha Kopf Keramik Coffee

Der Shisha Kopf Keramik Coffee vereint modernes Design und Funktionalität. Die Farbgebung in Braun-Schwarz erinnert an frisch gebrühten Kaffee und verleiht Ihrer Shisha einen besonderen Look. Der Kopf ist aus hochwertiger Keramik gefertigt, die Hitzebeständigkeit und eine gleichmäßige Wärmeverteilung gewährleistet. So wird der Tabak schonend erhitzt und sorgt für einen angenehmen, intensiven Rauchgenuss. Der Coffee-Keramikkopf eignet sich für Einsteiger und erfahrene Shisha-Raucher gleichermaßen und ist kompatibel mit verschiedenen Hitzemanagementsystemen oder klassisch verwendbar mit Alufolie.

Anwendung:

Vor dem ersten Einsatz sollte der Shisha Kopf mit warmem Wasser abgespült werden, um eventuelle Produktionsrückstände zu entfernen. Füllen Sie dann den Tabak gleichmäßig in den Kopf und achten Sie darauf, ihn nicht zu stark zu pressen. Die lockere Tabakstruktur sorgt für eine gute Luftzirkulation und damit für einen angenehmen Zug. Der Keramikkopf speichert die Hitze ideal, sodass der Tabak gleichmäßig und langanhaltend erhitzt wird. Nach dem Rauchen kann der Shisha Kopf einfach mit warmem Wasser gereinigt werden, wodurch die Brauntöne der Keramik ihre Optik lange behalten.

Technische Details des Shisha Kopfes

Höhe:9 cm
Öffnung:7,5 cm
Farbe:Braun-Schwarz
Material:Keramik

Der Kopf hat eine Höhe von 9 cm und eine Öffnung von 7,5 cm, was ihn ideal für viele Shisha-Modelle macht. Die Farbgebung in Braun-Schwarz sorgt für eine elegante Optik. Dank des hitzebeständigen Keramikmaterials ist er robust und langlebig, was ihn ideal für den täglichen Gebrauch macht.

Vorteile des Shisha Kopfes

  • Hochwertige Keramik für gleichmäßige Wärmeverteilung und intensives Aroma.
  • Elegante Coffee-Farbgebung für ein einzigartiges Shisha-Design.
  • Einfach zu reinigen und langlebig.
  • Kompatibel mit Hitzemanagementsystemen und Alufolie.
  • Ideal für Einsteiger und erfahrene Shisha-Nutzer.


Fazit

Der Shisha Kopfp Keramik Coffee ist eine ausgezeichnete Wahl für Shisha-Liebhaber, die Wert auf Design und Qualität legen. Die braun-schwarze Optik hebt ihn optisch von klassischen Köpfen ab und verleiht ihm ein modernes, stilvolles Aussehen. Gleichzeitig sorgt das hochwertige Keramikmaterial für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und damit für einen intensiven Geschmack. Der Shisha Kopf ist pflegeleicht, langlebig und lässt sich vielseitig einsetzen. Ob mit Alufolie oder einem Hitzemanagementsystem – dieser Kopf bietet Ihnen ein erstklassiges Raucherlebnis.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.

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