One Nation 28er Shisha Kohle 1kg
One Nation 28er Shisha Kohle 1kg
Die One Nation 28er Shisha Kohle 1kg ist eine hochwertige Naturkohle für anspruchsvolle Shisha-Raucher. Diese Kohle wird vollständig aus natürlichen Materialien hergestellt und eignet sich hervorragend für lange Shisha-Sessions. Die Würfelgröße von 28 x 28 x 28 mm sorgt für eine gleichmäßige Wärmeabgabe. Mit einer Brenndauer von bis zu zwei Stunden hält die Kohle zuverlässig und sorgt für ein intensives Raucherlebnis. Die praktische 1-kg-Packung enthält eine hohe Anzahl an Würfeln, die jeweils gleichmäßig brennen und kaum Asche hinterlassen.
Anwendung der One Nation 28er Shisha Kohle 1kg
Die Anwendung der One Nation Shisha Kohle ist denkbar einfach. Die Kohlewürfel werden auf einem Kohleanzünder gleichmäßig erhitzt. Nach etwa zehn Minuten sind sie vollständig durchgeglüht und bereit zur Verwendung. Die Kohle wird auf den Kopf der Shisha gelegt und liefert konstant gleichmäßige Wärme, was den Tabakgeschmack unverfälscht hält. Dank der langen Brenndauer und der stabilen Hitzeentwicklung ist die One Nation Kohle ideal für ausgedehnte Sessions, bei denen Qualität und Geschmack an erster Stelle stehen.
Details
Würfelgröße: | 28 x 28 x 28 mm |
Gewicht: | 1kg |
Material: | 100% Natur |
Kohlendioxid: | mindestens 75% |
Wärmegehalt: | mindestens 600 °C |
Flüchtiges Material: | max. 15,3% |
Feuchtigkeitsgehalt: | max. 6,4% |
Aschegehalt: | 4% |
Brenndauer: | 20 Minuten |
Verbrennungsdauer: | mindestens 2 Stunden |
Bruta-Dichte: | 0,92 g/cc |
Vorteile der One Nation 28er Shisha Kohle 1kg
- Langanhaltende Hitze: Die Kohle bietet bis zu zwei Stunden gleichmäßige Wärme, was lange Shisha-Sessions ermöglicht.
- Weniger Asche: Der geringe Aschegehalt von nur 4% reduziert den Aufwand bei der Reinigung erheblich.
- Hohe Dichte: Mit einer Bruta-Dichte von 0,92 g/cc wird die Kohle besonders kompakt und sorgt für langanhaltende Glut.
- Natürliche Materialien: Diese Kohle wird aus reinen, umweltfreundlichen Naturmaterialien hergestellt, ohne chemische Zusätze.
- Einfache Handhabung: Die Kohle ist leicht anzuzünden und garantiert eine optimale Hitzeverteilung.
Pflege und Reinigung
Dank des geringen Aschegehalts der One Nation Shisha Kohle bleibt Ihre Shisha länger sauber. Nach jeder Session genügt es, die verbliebene Asche sorgfältig zu entfernen. Dies sorgt für einen besseren Luftzug und ein sauberes Raucherlebnis. Die Reinigung der Kohleablage und des Kohletellers ist ebenfalls ratsam, um die Qualität der nächsten Session zu verbessern.
Herstellerinformationen
Hersteller:
2u GmbH & Co. KGSteinfurt 20
52222 Stollberg
Fazit
Die One Nation 28er Shisha Kohle 1kg überzeugt durch ihre hervorragende Qualität, lange Brenndauer und nachhaltige Herstellung. Sie ist ideal für Shisha-Raucher, die Wert auf Umweltfreundlichkeit und hohe Leistung legen. Die hohe Hitzeentwicklung, die gleichmäßige Wärmeabgabe und die umweltfreundlichen Materialien machen diese Kohle zu einer exzellenten Wahl. Mit der One Nation Shisha Kohle genießen Sie lange und entspannte Shisha-Sessions ohne störende Nebengerüche oder unerwünschte Zusatzstoffe.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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