One Nation 27er Shisha Kohle 1kg
One Nation 27er Shisha Kohle 1kg
Die One Nation 27er Shisha Kohle ist die ideale Wahl für Shisha-Liebhaber, die Wert auf Qualität und Langlebigkeit legen. Diese Kohlen bestehen aus 100 % reinen Kokosnussschalen. Sie bieten eine hervorragende Hitzeentwicklung, die für ein intensives Raucherlebnis sorgt. Egal, ob Sie ein erfahrener Shisha-Raucher oder ein Neuling sind, diese Kohle wird Ihre Erwartungen übertreffen.
Anwendung der One Nation 27er Shisha Kohle 1kg
Um das beste Ergebnis beim Shisha-Rauchen zu erzielen, empfehlen wir, die Kohlen gleichmäßig zu entzünden. Warten Sie, bis die Kohlen vollständig glühen, bevor Sie sie verwenden. Dies dauert in der Regel etwa 5 bis 10 Minuten. Platzieren Sie die Kohlen gleichmäßig auf dem Kopf Ihrer Shisha, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung zu gewährleisten. Diese Kohlen sind für alle gängigen Shishas geeignet. Sie sorgen für einen langanhaltenden und geschmackvollen Rauchgenuss, der Ihr Shisha-Erlebnis erheblich verbessert.
Details
Würfelgröße: | 27 x 27 x 27 mm |
Gewicht: | 1kg |
Material: | Kokosnussschalen |
Kohlendioxid: | mindestens 75% |
Wärmegehalt: | mindestens 600 °C |
Flüchtiges Material: | max. 15,3% |
Feuchtigkeitsgehalt: | max. 6,4% |
Aschegehalt: | 4% |
Brenndauer: | 20 Minuten |
Verbrennungsdauer: | mindestens 2 Stunden |
Bruta-Dichte: | 0,92 g/cc |
Vorteile der One Nation 27er Shisha Kohle 1kg
- Exzellente Wärmeentwicklung für intensiven Rauch.
- Langsame Brenndauer von mindestens 2 Stunden für ausgedehnte Sitzungen.
- Hoher Kohlendioxidgehalt sorgt für saubere Verbrennung ohne unangenehme Gerüche.
- Geringer Ascheanteil bedeutet weniger Reinigung und mehr Genuss.
- Leicht zu handhaben, ideal für Anfänger und Profis.
Pflege und Reinigung
Die One Nation 27er Shisha Kohle hinterlässt beim Rauchen wenig Asche. Dies erleichtert die Reinigung Ihres Shisha-Setups. Um die Langlebigkeit Ihrer Shisha zu gewährleisten, empfehlen wir, regelmäßig die Kohlen und den Kopf zu reinigen. Verwenden Sie einfach Wasser und spezielle Shisha-Reinigungsmittel. Achten Sie darauf, die Kohlen nach Gebrauch korrekt zu entsorgen, um die Umwelt zu schützen und einen sauberen Arbeitsplatz zu erhalten.
Herstellerinformationen
Hersteller:
2u GmbH & Co. KGSteinfurt 20
52222 Stollberg
Fazit
Die One Nation 27er Shisha Kohle 1kg ist eine ausgezeichnete Wahl für alle Shisha-Fans. Mit ihrer hohen Qualität und hervorragenden Brenneigenschaften sorgt sie für ein intensives und geschmackvolles Raucherlebnis. Egal, ob Sie alleine oder mit Freunden rauchen, diese Kohle garantiert ein unvergessliches Erlebnis. Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität und genießen Sie unvergessliche Shisha-Momente mit der One Nation 27er Shisha Kohle!
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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