Mundstück-Set Silber-Metallic
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Mundstück-Set Silber-Metallic

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Mundstück-Set Silber-Metallic

Das Mundstück-Set Silber-Metallic ist die ideale Wahl für alle, die ihre Shisha optisch und funktional aufwerten möchten. Es besteht aus einem stabilen Shishaschlauch-Anschluss und einem eleganten Mundstück. Diese Kombination bietet ein ästhetisch ansprechendes Design und eine besonders stabile Handhabung. Das Set lässt sich mühelos an den Schlauch anschließen und ist damit sofort einsatzbereit. Das Mundstück ist aus langlebigem Metall gefertigt und verfügt über eine glänzende silberne Oberfläche, die Ihrer Shisha einen edlen und modernen Look verleiht.

Anwendung:

Die Anwendung des Silber-Metallic Mundstück-Sets ist einfach und benutzerfreundlich. Das Mundstück wird am Ende des Shishaschlauchs fest angebracht. Anschließend kann durch das Mundstück tief inhaliert werden, um das Shisha-Erlebnis vorzubereiten und die Aromen optimal zu entfalten. Für ein besonders hygienisches Raucherlebnis können Sie bei Bedarf auch ein zusätzliches Einweg-Mundstück verwenden. Der griffige Anschluss sorgt für einen festen Halt am Schlauch und erleichtert das Anrauchen durch seine stabilisierende Bauweise.

Technische Details des Shisha-Mundstücks

Länge (Mundstück):7 cm
Gesamtlänge:35,5 cm
Farbe:Silber-Metallic
Material:Metall

Vorteile des Shisha-Mundstück-Sets

  • Elegantes Design: Die glänzende, silber-metallische Oberfläche verleiht der Shisha ein edles und modernes Aussehen.
  • Hochwertiges Material: Das aus robustem Metall gefertigte Mundstück garantiert eine lange Lebensdauer und Beständigkeit.
  • Einfach in der Anwendung: Durch die standardisierte Größe passt das Set an nahezu alle gängigen Shishas und ist leicht anzubringen.
  • Sicherer Halt: Die griffige Metallstruktur des Anschlusses sorgt dafür, dass das Mundstück sicher in der Hand liegt und fest mit dem Schlauch verbunden bleibt.
  • Hygienisch erweiterbar: Bei Bedarf kann ein Einweg-Mundstück angebracht werden, um ein hygienisches Raucherlebnis zu gewährleisten.


Fazit

Das Mundstück-Set Silber-Metallic ist eine stilvolle und praktische Ergänzung für jede Shisha. Durch die Kombination aus edlem Design und funktionaler Handhabung bietet das Set einen hohen Komfort und ist besonders langlebig. Mit der robusten Metallkonstruktion und der sicheren Verbindung zum Schlauch wird das Shisha-Rauchen zu einem genussvollen und intensiven Erlebnis. Dieses Set überzeugt sowohl durch die einfache Anwendung als auch durch die hochwertige Optik, die jeder Shisha eine besondere Note verleiht.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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