Luna Shisha-Steinkopf mit Einlegesieb, rot
Luna Shisha-Steinkopf mit Einlegesieb, rot
Der Luna Shisha-Steinkopf mit Einlegesiebt ist mehr als nur ein Blickfang – er vereint hochwertige Materialien mit praktischen Eigenschaften für ein erstklassiges Raucherlebnis. Der robuste Steinkopf mit einem speziellen Einlegesieb sorgt für eine gleichmäßige Hitzeverteilung und bewahrt den vollen Geschmack des Tabaks. Die kräftige rote Farbe verleiht ihm ein elegantes und modernes Design, das perfekt zu verschiedenen Shisha-Setups passt.
Anwendung:
Die Anwendung des Luna Shisha-Steinkopfes ist einfach und sorgt gleichzeitig für ein optimales Raucherlebnis. Vor dem Befüllen sollte der Kopf leicht mit Wasser ausgespült werden, um Rückstände zu entfernen. Füllen Sie dann den Shisha-Kopf locker mit Tabak und verteilen Sie ihn gleichmäßig über dem Einlegesieb, sodass Luft gut zirkulieren kann. Dieses Sieb verhindert, dass kleine Tabakpartikel nach unten durchfallen, was die Reinigung erleichtert und für eine saubere Rauchentwicklung sorgt.
Verwenden Sie zur Abdeckung Alufolie oder einen Hitzemanagement-Aufsatz und platzieren Sie die Kohlen darauf. Dank der hervorragenden Wärmespeicherung des Steinkopfes verteilt sich die Hitze gleichmäßig über den gesamten Tabak, was für langanhaltenden Geschmack und dichte Rauchwolken sorgt. Schon nach wenigen Minuten können Sie die intensiven Aromen genießen, ohne häufig die Kohlen wechseln zu müssen.
Technische Details des Shisha Kopfes
Farbe: | Rot |
Material: | Stein |
Besonderheit: | Mit Einlegesieb |
Mit seiner auffälligen roten Farbe und dem robusten Steinmaterial ist dieser Kopf nicht nur langlebig, sondern auch stilvoll. Das enthaltene Einlegesieb hält Tabak und Molasse im Kopf zurück, was eine gleichmäßige Verbrennung und eine saubere Shisha-Session garantiert. Der Luna Shisha-Steinkopf passt perfekt zu verschiedenen Shisha-Modellen und wird sicher zum Highlight Ihrer Ausstattung.
Vorteile des Shisha Kopfes
- Hochwertiges Steinmaterial sorgt für lange Haltbarkeit und gute Wärmeverteilung.
- Moderne rote Farbe verleiht dem Kopf ein auffälliges Design.
- Einlegesieb verhindert das Durchfallen von Tabakpartikeln und erleichtert die Reinigung.
- Eignet sich ideal für die Nutzung mit Alufolie oder Hitzemanagement-Aufsätzen.
- Sorgt für intensiven Geschmack und dichten Rauch durch gleichmäßige Hitzeverteilung.
Fazit
Der Luna Shisha-Steinkopf mit Einlegesieb in Rot ist die perfekte Wahl für alle, die ein qualitativ hochwertiges Raucherlebnis und einen stilvollen Look bevorzugen. Durch das robuste Material, das innovative Einlegesieb und die hervorragende Wärmeverteilung wird jeder Zug zu einem Geschmackserlebnis. Sein modernes Design passt hervorragend zu verschiedenen Shisha-Setups und wird bei jeder Rauch-Session garantiert zum Blickfang. Ein absolutes Muss für alle, die Wert auf Qualität und ein intensives Raucherlebnis legen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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