Kohle Brenner Zorr 650 Watt
Kohle Brenner Zorr 650 Watt
Der Kohle Brenner Zorr 650 Watt ist eine kompakte und effiziente Lösung für das Erhitzen von Shisha-Kohle. Mit 650 Watt Leistung kann der Brenner die Kohle schnell auf die gewünschte Temperatur bringen. Das Gerät ist leicht zu bedienen und eignet sich perfekt für den Einsatz zu Hause oder unterwegs. Dank seines robusten Designs ist er langlebig und zuverlässig. Der Anzünder ist in klassischem Schwarz gehalten und passt in jede Umgebung.
Technische Details des Kohle Brenners Zorr 650 Watt
Der Zorr 650 Watt Kohle Brenner zeichnet sich durch seine technischen Eigenschaften aus:
Gewicht: | 960 g |
Farbe: | Schwarz |
Power: | 650 Watt |
Mit einem Gewicht von nur 960 g ist der Kohleanzünder leicht zu transportieren. Die Leistung von 650 Watt ist ausreichend, um die Kohle innerhalb kurzer Zeit auf Betriebstemperatur zu bringen. Der Brenner wurde speziell für Shisha-Nutzer entwickelt, um eine gleichmäßige Erhitzung der Kohle zu gewährleisten.
Tipps zur Verwendung des Kohle Brenners Zorr 650 Watt
Um den Kohle Brenner Zorr 650 Watt sicher und effizient zu nutzen, sollten Sie diese Hinweise beachten:
- Verwenden Sie den Anzünder auf einer hitzebeständigen Unterlage. So schützen Sie Oberflächen vor Hitzeschäden.
- Lassen Sie den Brenner nach dem Gebrauch vollständig abkühlen, bevor Sie ihn verstauen.
- Regulieren Sie die Temperatur nach Bedarf, um eine gleichmäßige Erhitzung der Kohle zu gewährleisten.
- Halten Sie Kinder und Haustiere fern, wenn das Gerät in Betrieb ist, um Unfälle zu vermeiden.
- Reinigen Sie das Gerät regelmäßig, um eine optimale Leistung zu gewährleisten und Rückstände zu entfernen.
Diese Tipps sorgen nicht nur für Sicherheit, sondern verlängern auch die Lebensdauer des Geräts. Eine ordnungsgemäße Nutzung des Brenners schützt zudem Ihre Möbel und Oberflächen vor möglichen Schäden durch Hitze.
Fazit
Der Kohle Brenner Zorr 650 Watt bietet eine zuverlässige Lösung für das schnelle Erhitzen von Shisha-Kohle. Mit seiner 650-Watt-Leistung bringt er die Kohle innerhalb weniger Minuten auf die ideale Temperatur. Das kompakte Design und das geringe Gewicht machen den Anzünder leicht transportierbar, sodass er sich ideal für zu Hause oder unterwegs eignet.
Der Kohle Brenner zeichnet sich durch seine einfache Handhabung aus, was ihn auch für Anfänger geeignet macht. Mit seiner robusten Bauweise und der Verwendung hochwertiger Materialien ist er besonders langlebig. Dank der gleichmäßigen Wärmeverteilung kann die Kohle schnell und effizient erhitzt werden.
Der Zorr 650 Watt bietet außerdem Sicherheitsvorteile, wenn Sie die genannten Tipps befolgen. Die Möglichkeit, die Temperatur zu regulieren, hilft dabei, die Kohle kontrolliert und ohne Überhitzung zu erhitzen. Insgesamt ist dieser Kohleanzünder eine hervorragende Wahl für alle, die eine schnelle und praktische Lösung für das Erhitzen von Shisha-Kohle suchen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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