Kohle Brenner Zorr 1000 Watt
Kohle Brenner Zorr 1000 Watt
Der Kohle Brenner Zorr 1000 Watt ist ein äußerst leistungsstarker und praktischer Helfer für alle Shisha-Fans. Dank seiner starken 1000-Watt-Leistung erhitzt er Shisha-Kohle schnell und gleichmäßig. Die kompakte Bauweise und das durchdachte Design machen ihn zu einem idealen Zubehör für Zuhause oder unterwegs. Mit diesem Kohleanzünder wird die Vorbereitungszeit für Ihre Shisha-Sessions deutlich verkürzt, und das ohne auf Sicherheit oder Qualität zu verzichten.
Technische Details des Kohle Brenners Zorr 1000 Watt
Das Modell zeichnet sich durch seine technischen Eigenschaften aus, die genau auf die Bedürfnisse von Shisha-Nutzern abgestimmt sind:
Gewicht: | 960 g |
Farbe: | Schwarz |
Power: | 1000 Watt |
Mit einem Gewicht von nur 960 g ist der Kohle Brenner leicht zu transportieren und flexibel einsetzbar. Ob Sie ihn zu Hause oder bei Freunden verwenden, das kompakte Design sorgt dafür, dass der Kohleanzünder wenig Platz einnimmt. Die 1000 Watt Leistung ermöglichen es, bis zu 12 Kohlewürfel gleichzeitig in kurzer Zeit zu erhitzen. Die schwarze Farbe verleiht ihm zudem ein elegantes und modernes Aussehen.
Tipps zur Verwendung des Kohle Brenners Zorr 1000 Watt
Um das Beste aus dem Kohle Brenner Zorr 1000 Watt herauszuholen, sollten Sie folgende Tipps beachten:
- Verwenden Sie den Anzünder auf einer hitzebeständigen Unterlage, um Oberflächen vor Schäden zu schützen.
- Lassen Sie den Kohleanzünder nach dem Gebrauch vollständig abkühlen, bevor Sie ihn verstauen.
- Regulieren Sie die Temperatur entsprechend, um eine gleichmäßige Erhitzung der Kohle zu gewährleisten und eine Überhitzung zu vermeiden.
Diese Hinweise helfen, die Lebensdauer des Geräts zu verlängern und die Handhabung sicherer zu gestalten. Die Verwendung auf hitzebeständigen Unterlagen schützt zudem Ihre Möbel und Oberflächen vor möglichen Hitzeschäden.
Fazit
Der Kohle Brenner Zorr 1000 Watt ist die ideale Wahl für jeden Shisha-Liebhaber, der Wert auf eine schnelle und gleichmäßige Erhitzung der Kohle legt. Mit seiner 1000-Watt-Leistung werden lange Wartezeiten minimiert, da die Kohle binnen Minuten die optimale Temperatur erreicht. Sein kompaktes Design und das geringe Gewicht machen ihn leicht transportierbar, sodass er sich für den Einsatz zu Hause und unterwegs eignet.
Neben der hohen Leistung überzeugt der Kohleanzünder durch die einfache Handhabung und seine Langlebigkeit. Dank der robusten Bauweise und der hochwertigen Materialien wird dieser Kohleanzünder Ihnen lange Zeit treue Dienste leisten. Die Sicherheitsmerkmale, wie der hitzebeständige Aufbau und die einfache Temperaturregulierung, machen ihn besonders benutzerfreundlich. Insgesamt ist der Kohle Brenner Zorr 1000 Watt ein unverzichtbares Zubehör für Shisha-Liebhaber, die auf Qualität und Leistung setzen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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