Kaminaufsatz Metall mit Tonkopf
Kaminaufsatz Metall mit Tonkopf
Der Kaminaufsatz Metall mit Tonkopf ist ein wichtiges Zubehör für Shisha-Fans. Mit diesem Aufsatz wird die Hitze gleichmäßig verteilt, was das Raucherlebnis verbessert. Der Tabak brennt langsamer und sorgt für längeren Genuss. Der Aufsatz besteht aus robustem Metall und passt auf viele Shishas. Er eignet sich für Köpfe mit einem Durchmesser von 6,8 cm oben und 2,3 cm unten. Der Tonkopf speichert die Hitze und trägt zu einer gleichmäßigen Erwärmung des Tabaks bei.
Anwendung:
Die Anwendung des Kaminaufsatzes ist einfach. Setzen Sie den Kaminaufsatz auf den Shishakopf und drücken Sie ihn leicht fest. Der Tabak wird unter dem Einlagesieb gleichmäßig verteilt. Dazu heben Sie das Sieb mit dem Plastikgriff an und legen den Tabak in den Kopf. Danach setzen Sie das Sieb wieder auf. Anschließend legen Sie 2-3 Shishakohlen auf das Einlagesieb.
Der Plastikgriff erleichtert die Handhabung der Kohlen. So können Sie die Kohlen sicher entfernen oder das Sieb bei Bedarf reinigen. Die Kohlen sollten vor der Verwendung auf einem Kohleheizer erhitzt oder selbstzündend sein. Der Aufsatz sorgt dafür, dass die Kohlen gleichmäßig brennen. Dadurch verbrennt der Tabak langsamer, was zu einem besseren Raucherlebnis führt.
Wir empfehlen, den Aufsatz mit einem passenden Tonkopf zu verwenden. Dieser fungiert sowohl als Halterung für den Kaminaufsatz als auch für den Tabak. Das Ergebnis ist eine gleichmäßige Hitzeverteilung, die den Geschmack des Tabaks voll zur Geltung bringt.
Technische Details des Kaminaufsatzes
Durchmesser oben: | 6,8 cm |
Durchmesser unten: | 2,3 cm |
Höhe: | 8 cm |
Farbe: | Silber, Natur |
Material: | Metall |
Vorteile des Kaminaufsatzes
- Gleichmäßige Hitzeverteilung für intensiveren Rauchgenuss.
- Verlangsamt das Verbrennen des Tabaks.
- Robustes Metallmaterial kombiniert mit Ton für optimale Hitzespeicherung.
- Praktischer Plastikgriff für einfache Handhabung und Reinigung.
- Geeignet für Shishaköpfe mit einem Durchmesser von 6,8 cm.
Fazit
Der Kaminaufsatz Metall mit Tonkopf verbessert das Shisha-Rauchen deutlich. Er verteilt die Hitze gleichmäßig und sorgt dafür, dass der Tabak langsamer verbrennt. Dadurch wird das Raucherlebnis intensiver und angenehmer. Der praktische Plastikgriff ermöglicht eine sichere Handhabung der Kohlen. Dank der hochwertigen Verarbeitung aus Metall und Ton ist der Aufsatz langlebig und robust. Dieses Produkt ist eine ideale Ergänzung für jede Shisha und sorgt für ein verbessertes und gleichmäßiges Raucherlebnis.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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