Kaminaufsatz Metall für Shishakopf
Kaminaufsatz Metall für Shishakopf
Der Kaminaufsatz Metall für Shishakopf ist eine hervorragende Ergänzung für jeden Shishakopf. Er sorgt für eine optimale Hitzeverteilung und ein intensives Raucherlebnis. Mit seinem Silikongriff lässt er sich einfach und sicher handhaben. Der Kaminaufsatz verhindert, dass die Kohlen direkt mit dem Tabak in Kontakt kommen, was eine Überhitzung des Tabaks verhindert. Dies führt zu einem angenehmeren und geschmackvolleren Rauch.
Anwendung:
Die Anwendung des Kaminaufsatzes ist denkbar einfach. Zuerst fügen Sie Ihren gewünschten Tabak in den Shishakopf ein. Achten Sie darauf, den Tabak locker zu füllen, um eine gleichmäßige Luftzirkulation zu ermöglichen. Setzen Sie den Kaminaufsatz auf den Shishakopf. Nun legen Sie die Kohlen auf den Kaminaufsatz. Der Silikongriff sorgt dafür, dass Sie den Aufsatz sicher anheben und positionieren können. Sobald die Kohlen heiß sind, können Sie das Rauchen beginnen. Durch die Konstruktion des Kaminaufsatzes wird die Hitze optimal verteilt, wodurch der Tabak gleichmäßig verbrennt.
Vorteile des Kaminaufsatzes
- Der Kaminaufsatz sorgt für eine gleichmäßige Hitzeverteilung. Dies trägt zu einem intensiveren Geschmack des Tabaks bei.
- Der Silikongriff ermöglicht eine einfache Handhabung. Sie können den Aufsatz sicher anheben, ohne sich zu verbrennen.
- Durch die Verhinderung des direkten Kontakts zwischen Kohlen und Tabak wird eine Überhitzung vermieden. Dadurch bleibt der Geschmack des Tabaks unverfälscht.
- Der Kaminaufsatz ist aus robustem Metall gefertigt, was ihn langlebig macht. Er ist ideal für den regelmäßigen Einsatz.
- Die einfache Reinigung des Kaminaufsatzes sorgt für eine hygienische Nutzung. Er ist schnell wieder einsatzbereit.
Ein weiterer Vorteil des Kaminaufsatzes ist seine Vielseitigkeit. Er passt auf die meisten Shishaköpfe und ist mit verschiedenen Tabaksorten kompatibel. Dies ermöglicht es Ihnen, verschiedene Geschmäcker zu genießen. Experimentieren Sie mit verschiedenen Aromen und Tabakvarianten, um Ihre ideale Mischung zu finden. Der Kaminaufsatz hilft Ihnen, das volle Aroma des Tabaks zu entfalten.
Zusätzlich zu den funktionalen Vorteilen sieht der Kaminaufsatz auch modern und ansprechend aus. Sein schlankes Design ergänzt jede Shisha-Ausstattung. Die Kombination aus Metall und Silikon sorgt nicht nur für Langlebigkeit, sondern auch für ein ansprechendes Aussehen. Es ist eine stilvolle Wahl für alle Shisha-Liebhaber.
Insgesamt ist der Kaminaufsatz Metall für Shishakopf eine lohnenswerte Investition. Er verbessert das Raucherlebnis erheblich und sorgt für eine gleichmäßige Hitzeverteilung. Dies führt zu einem intensiveren und geschmackvolleren Rauch. Egal, ob Sie regelmäßig rauchen oder nur gelegentlich, dieser Kaminaufsatz ist ein Muss für jeden Shisha-Enthusiasten. Nutzen Sie die Vorteile, die er bietet, und verwandeln Sie jede Rauchsitzung in ein unvergessliches Erlebnis.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kaminaufsatz Metall für Shisha Kopf eine hervorragende Wahl ist. Er bietet viele Vorteile, von der einfachen Handhabung bis zur Verbesserung des Tabakgeschmacks. Investieren Sie in diesen Kaminaufsatz und genießen Sie ein optimales Raucherlebnis. Ihr Shisha-Abend wird dadurch noch angenehmer und geschmackvoller.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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