Einweg Shishaschlauch PVC Rot
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Einweg Shishaschlauch PVC Rot

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Einweg Shishaschlauch PVC Rot

Der Einweg Shishaschlauch PVC Rot ist die perfekte Wahl für alle, die eine hygienische und unkomplizierte Lösung suchen. Durch seinen Einweg-Charakter eignet er sich ideal für Shisha-Bars, Events oder den privaten Gebrauch. Dank seiner Länge von 145 cm bietet der Schlauch genügend Bewegungsfreiheit und ein angenehmes Raucherlebnis. Der rote PVC-Schlauch fällt zudem optisch auf und lässt sich leicht handhaben. Das Material ist robust und leicht zu entsorgen – ideal, wenn der Fokus auf Sauberkeit und Zeitersparnis liegt.

Anwendung des Shishaschlauchs

Die Anwendung des Einweg Shishaschlauch PVC Rot ist besonders einfach. Aufgrund seines Einweg-Designs kann er nach dem Gebrauch entsorgt werden, was ihn extrem hygienisch macht. Dieser Schlauch ist kompatibel mit den meisten gängigen Shisha-Modellen. Er lässt sich mühelos anschließen und bietet sofort eine zuverlässige Leistung. Besonders bei Veranstaltungen oder in Shisha-Bars schätzen Nutzer den Vorteil, dass keine aufwendige Reinigung notwendig ist.

Technische Details

Länge:145 cm
Farbe:Rot
Material:PVC

Vorteile des Shishaschlauchs

  • Einweggebrauch: Hygienisch und ohne Reinigungsaufwand.
  • Robustes PVC-Material für Langlebigkeit.
  • Kompatibel mit vielen Shisha-Modellen.
  • Leicht und handlich, ideal für unterwegs.
  • Praktisch für Shisha-Bars und große Events.

Pflege und Reinigung

Eine aufwendige Pflege ist bei diesem Einwegschlauch nicht erforderlich. Da er für den einmaligen Gebrauch konzipiert ist, entfällt die Reinigung komplett. Wer den Schlauch dennoch mehrfach verwenden möchte, kann ihn unter fließendem Wasser abspülen. Die glatte PVC-Oberfläche sorgt dafür, dass keine Rückstände hängen bleiben, was den Shishaschlauch auch für den privaten Gebrauch interessant macht. Für regelmäßigen und intensiven Einsatz empfiehlt sich jedoch die Verwendung eines wiederverwendbaren Schlauchs.

Shishaschlauch in der Praxis

In der Praxis überzeugt der Einweg Shishaschlauch PVC Rot durch seine Flexibilität und einfache Handhabung. Die 145 cm Länge sind ideal, um einen komfortablen Abstand zur Shisha zu halten. Das PVC-Material verhindert Knicke und sorgt für konstanten Luftdurchzug. So wird das Shisha-Erlebnis ohne Störungen ermöglicht. Auch die rote Farbe setzt einen frischen Akzent und hebt den Schlauch optisch hervor. Dies macht ihn sowohl für den privaten Gebrauch als auch für Shisha-Treffen attraktiv.


Fazit

Der Einweg Shishaschlauch PVC Rot ist die perfekte Lösung für alle, die eine hygienische und praktische Option für den Shisha-Genuss suchen. Er überzeugt durch seine Handhabung und den Einwegkomfort. Für Shisha-Bars, Veranstaltungen oder den privaten Gebrauch ist dieser Schlauch optimal geeignet. Seine robuste Verarbeitung und die einfache Entsorgung machen ihn zur perfekten Wahl für ein unkompliziertes Shisha-Erlebnis. Der rote Farbton verleiht dem Schlauch zudem einen besonderen Akzent, der ihn von klassischen Modellen abhebt. Wer eine schnelle und zuverlässige Lösung sucht, ist mit diesem Schlauch gut beraten.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
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(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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