Einweg Shishaschlauch PVC Orange
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Einweg Shishaschlauch PVC Orange

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Einweg Shishaschlauch PVC Orange

Der Einweg Shishaschlauch in Orange ist die perfekte Lösung für hygienisches Shisha-Rauchen. Mit einer Länge von 145 cm und gefertigt aus hochwertigem PVC ist dieser Schlauch besonders praktisch und eignet sich ideal für den einmaligen Gebrauch, wie zum Beispiel bei geselligen Abenden mit Freunden oder in Shisha-Bars. Das auffällige Orange ist nicht nur ein stylisches Element, sondern bietet auch eine einfache Möglichkeit, den eigenen Schlauch sofort zu erkennen. Einwegschläuche sind insbesondere dann empfehlenswert, wenn auf Hygiene und einfache Handhabung Wert gelegt wird.

Anwendung des Shishaschlauchs

Dank der einfachen Konstruktion ist der Einweg Shishaschlauch besonders benutzerfreundlich. Der Schlauch wird einfach mit dem Mundstück der Shisha verbunden und kann sofort verwendet werden. Mit seiner Länge von 145 cm ermöglicht er eine bequeme Nutzung, ohne dass man direkt neben der Shisha sitzen muss. Der Shishaschlauch aus PVC ist leicht und handlich, was ihn besonders angenehm in der Handhabung macht. Zudem eignet sich der Schlauch ideal für den Einsatz in größeren Gruppen, da jeder Nutzer einfach einen eigenen Schlauch verwenden kann.

Technische Details

Länge:145 cm
Farbe:Orange
Material:PVC

Vorteile des Shishaschlauchs

  • Hygienisch und ideal für den einmaligen Gebrauch.
  • Leicht und einfach in der Handhabung.
  • Auffällige Farbe für leichte Zuordnung.
  • Kompakte Länge von 145 cm, die genug Flexibilität bietet.
  • Kostengünstige Lösung für Shisha-Bars und private Runden.

Pflege und Reinigung

Da der Shishaschlauch für den Einweggebrauch konzipiert ist, entfällt die Notwendigkeit einer aufwändigen Reinigung. Nach der Nutzung kann er einfach entsorgt werden, was ihn zur optimalen Wahl für alle macht, die Hygiene bevorzugen und den Aufwand für Reinigung und Pflege minimieren möchten. Besonders in Shisha-Bars oder bei größeren Gruppen bietet sich diese Art von Schlauch an, um den Wechsel zwischen verschiedenen Nutzern hygienisch zu gestalten.

Shishaschlauch in der Praxis

Der Shishaschlauch PVC Orange bietet in der Anwendung zahlreiche Vorteile. Dank des flexiblen PVC-Materials ist der Schlauch angenehm zu nutzen und sorgt für ein gutes Raucherlebnis. Die Länge von 145 cm bietet eine angenehme Reichweite, während die robuste Konstruktion Stabilität gewährleistet. In der Praxis überzeugt der Einweg Shishaschlauch durch seine einfache Handhabung und die Möglichkeit, ihn ohne Reinigung zu verwenden. Besonders in geselligen Runden ist der Schlauch ideal, da er kostengünstig und hygienisch ist.


Fazit

Der Einweg Shishaschlauch in Orange ist eine praktische und hygienische Lösung für Shisha-Liebhaber und Shisha-Bars. Mit 145 cm Länge, robuster PVC-Konstruktion und auffälliger Farbgestaltung erfüllt er alle Anforderungen an einen benutzerfreundlichen Einwegschlauch. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: einfache Nutzung, keine Notwendigkeit zur Reinigung und die Möglichkeit, für jeden Nutzer einen separaten Schlauch bereitzustellen. Damit ist dieser Shishaschlauch ideal für alle, die auf Hygiene und Komfort Wert legen.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
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(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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