True Cloudz Gold Yellow Splash Shisha Tabak 25g
25 g
True Cloudz Gold Yellow Splash Shisha Tabak 25g
Der True Cloudz Gold Yellow Splash Shisha Tabak 25g ist eine erfrischende Wahl für Shisha-Liebhaber. Mit seinem fruchtigen Geschmack und der knackigen Zitrusnote bietet dieser Tabak ein außergewöhnliches Raucherlebnis. Der kühle Ice-Effekt ergänzt die zitronige Frische und sorgt für eine belebende Note.
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Schachtel |
Inhalt: | 25g |
Stärke: | Mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Geschmack: | Fruchtig, frisch |
Aroma: | Zitrone, Ice |
Herkunftsland: | Deutschland |
Inhaltsstoffe
- Virginia Tabak
- Pflanzliches Glycerin
- Molasse
- Aromen
Produktbeschreibung: True Cloudz Gold Yellow Splash Shisha Tabak 25g
Der True Cloudz Gold Yellow Splash Shisha Tabak ist die ideale Wahl für alle, die Zitrusfrüchte lieben. Mit einem harmonischen Zusammenspiel aus erfrischender Zitrone und einem kühlen Ice-Aroma hebt sich dieser Tabak von anderen ab. Der Virginia Tabak sorgt für eine gleichmäßige Rauchentwicklung und ein sanftes Raucherlebnis.
Dank seiner feinen Schnittart lässt sich der Tabak mühelos vorbereiten und ist für jede Shisha geeignet. Der Geschmack der Zitrone ist sowohl erfrischend als auch belebend. Er verleiht dem Rauch einen besonderen Kick, während das Ice-Aroma eine angenehme Kühlung bietet. Zusammen ergeben sie ein genussvolles Erlebnis, das perfekt für heiße Sommertage ist.
Die mittlere Stärke des Tabaks macht ihn für alle Shisha-Fans attraktiv, egal ob Anfänger oder Profi. Der True Cloudz Gold Yellow Splash Tabak garantiert eine lange Rauchdauer und sorgt für gleichmäßige Hitzeverteilung. Dies führt zu einem gleichbleibend guten Geschmack und einem entspannten Raucherlebnis.
Wichtige Informationen
True Cloudz Gold Yellow Splash Shisha Tabak 25g darf in Deutschland nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Der Tabak sollte stets außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Ein Altersnachweis ist beim Kauf erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Um die Frische und das Aroma des Tabaks zu bewahren, sollte er an einem kühlen, trockenen Ort gelagert werden. Direkte Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden, da diese die Qualität des Tabaks beeinträchtigen kann.
Für ein optimales Raucherlebnis ist es wichtig, den Tabak gut vorzubereiten. Eine gründlich gereinigte Shisha und die richtige Menge an Kohle sorgen für eine gleichmäßige Hitzeverteilung. Sollte der Tabak einmal zu trocken erscheinen, können ein paar Tropfen Glycerin hinzugefügt werden, um die Feuchtigkeit wiederherzustellen.
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
JTA Tobacco GmbH
Daimlerring 6
65205 Wiesbaden
Fazit
Der True Cloudz Gold Yellow Splash Shisha Tabak 25g bietet ein unvergleichliches Geschmackserlebnis. Die Kombination aus Zitrone und Ice sorgt für eine erfrischende Note, die sowohl Anfänger als auch erfahrene Shisha-Raucher begeistert. Mit seiner hochwertigen Verarbeitung und mittleren Stärke ist dieser Tabak eine hervorragende Wahl für jeden, der eine fruchtige Abwechslung sucht.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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