Revoshi Strwbr Shisha Tabak 20g
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Revoshi Strwbr Shisha Tabak 20g
Der Revoshi Strwbr Shisha Tabak 20g bietet ein erfrischendes Raucherlebnis mit einem intensiven Erdbeeraroma. Der Tabak besteht aus hochwertigem Virginia-Tabak, der für seine hervorragende Rauchentwicklung bekannt ist. Mit seinem fruchtigen, süßen Geschmack spricht dieser Tabak sowohl Liebhaber von fruchtigen Aromen als auch Fans von klassischen Geschmacksrichtungen an. Die 20g-Packung ist ideal für alle, die diesen besonderen Erdbeer-Geschmack ausprobieren möchten, bevor sie sich für eine größere Menge entscheiden.
Dank des feinen Schnitts sorgt der Tabak für eine gleichmäßige Hitzeverteilung, wodurch das Erdbeeraroma optimal zur Geltung kommt. Das perfekte Zusammenspiel aus Fruchtigkeit und Süße macht diesen Shisha-Tabak zu einem idealen Begleiter für entspannte Abende oder gesellige Runden. Mit seinem mittleren Nikotingehalt ist der Revoshi Strwbr Tabak sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Shisha-Raucher geeignet.
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Schachtel |
Inhalt: | 20g |
Stärke: | Mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Geschmack: | Fruchtig, Süß |
Aroma: | Erdbeere |
Herkunftsland: | Türkei |
Inhaltsstoffe
- Virginia Tabak
- Pflanzliches Glycerin
- Aromen
Produktbeschreibung: Revoshi Strwbr Shisha Tabak 20g
Der Revoshi Strwbr Shisha Tabak vereint feinsten Virginia-Tabak mit einem intensiven, süßen Erdbeeraroma. Die Kombination aus Fruchtigkeit und Süße macht diesen Tabak zu einem Genuss für alle, die fruchtige Geschmacksrichtungen bevorzugen. Der Virginia-Tabak sorgt für eine dichte und gleichmäßige Rauchentwicklung, während das Erdbeeraroma den Gaumen verwöhnt.
Dank seiner mittleren Stärke ist dieser Tabak für eine breite Zielgruppe geeignet, von Einsteigern bis hin zu erfahrenen Shisha-Rauchern. Der Tabak enthält pflanzliches Glycerin, das dafür sorgt, dass der Tabak lange seine Feuchtigkeit behält und ein angenehmes Raucherlebnis bietet. Der Tabakschnitt ermöglicht eine gleichmäßige Hitzeverteilung und erleichtert das Vorbereiten der Shisha.
Wichtige Informationen
Revoshi Strwbr Shisha Tabak 20g darf in Deutschland nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Der Tabak sollte außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Ein Altersnachweis ist beim Kauf erforderlich, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Lagern Sie den Tabak an einem kühlen, trockenen Ort, um das Aroma und die Frische zu bewahren. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung, da dies die Qualität des Tabaks beeinträchtigen könnte.
Um das beste Raucherlebnis zu garantieren, sollte der Tabak sorgfältig vorbereitet werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Shisha gut gereinigt ist und die richtige Menge Kohle verwendet wird. Dadurch wird eine gleichmäßige Rauchentwicklung sichergestellt. Sollte der Tabak zu trocken erscheinen, können Sie ihn mit etwas Glycerin befeuchten, um die Feuchtigkeit wiederherzustellen.
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
Projekt20drei10 GmbH
Ulmer Straße 68
73431 Aalen
Fazit
Der Revoshi Strwbr Shisha Tabak 20g ist eine großartige Wahl für alle, die den süßen und fruchtigen Geschmack von Erdbeeren in ihrer Shisha genießen möchten. Mit seinem hochwertigen Virginia-Tabak und dem intensiven Aroma bietet er ein unvergleichliches Raucherlebnis. Ob allein oder in Gesellschaft – dieser Tabak sorgt für angenehme Rauchsessions, die Sie nicht so schnell vergessen werden.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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