Al Massiva Sommer in Beirut Shisha Tabak 200g
200 g
Al Massiva Sommer in Beirut Shisha Tabak 200g
Rauchfertiger Wasserpfeifentabak
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Dose |
Inhalt: | 200g |
Stärke: | Mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Geschmack: | Fruchtig, Sauer |
Aroma: | Himbeere, Wassermelone, Zitrone |
Herkunftsland: | Deutschland |
Inhaltsstoffe: Pflanzliches Glycerin, Propylenglykol, Aromastoffe, Nikotin
Produktbeschreibung: Al Massiva Sommer in Beirut Shisha Tabak 200g
Der Al Massiva Sommer in Beirut Shisha Tabak bringt den Sommer direkt zu Ihnen. Mit einer erfrischenden Mischung aus Himbeere, Wassermelone und Zitrone bietet dieser Tabak ein fruchtiges Raucherlebnis. Die Himbeere bringt eine angenehme Süße, während die Wassermelone eine saftige Frische hinzufügt. Ein Hauch von Zitrone rundet das Ganze ab und sorgt für eine leicht saure Note. Diese Kombination macht den Tabak perfekt für warme Sommertage oder entspannte Shisha-Abende.
Der Tabak wird aus hochwertigem Virginia-Tabak hergestellt, der für seinen milden Geschmack bekannt ist. Virginia-Tabak sorgt für eine gleichmäßige Verbrennung und eine optimale Rauchentwicklung. Das sorgt dafür, dass die Aromen sich voll entfalten können und das Raucherlebnis intensiv und angenehm bleibt. Der mittlere Nikotingehalt macht den Tabak ideal für Shisha-Liebhaber, die ein ausgewogenes Raucherlebnis suchen.
Al Massiva Sommer in Beirut wird in einer praktischen 200g Dose geliefert. Diese Verpackung hält den Tabak frisch und bewahrt sein intensives Aroma auch nach dem Öffnen. Die Dose ist zudem einfach zu lagern und sorgt dafür, dass der Tabak immer griffbereit ist. Der Tabak ist rauchfertig, sodass keine zusätzliche Vorbereitung erforderlich ist. Einfach in die Shisha füllen, anzünden und genießen.
Wichtige Informationen
Der Kauf von Al Massiva Sommer in Beirut Shisha Tabak 200g ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Bewahren Sie den Tabak außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Ein Altersnachweis ist beim Kauf erforderlich, um den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes zu entsprechen. Es wird empfohlen, den Tabak kühl und trocken zu lagern, um seine Frische und sein Aroma zu erhalten.
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
ALMASSIVA GmbH & Co. KG
Bleckeder Landstr. 37
21337 Lüneburg
Fazit
Der Al Massiva Sommer in Beirut Shisha Tabak bietet eine außergewöhnliche Mischung aus süßen und sauren Aromen. Die Kombination aus Himbeere, Wassermelone und Zitrone sorgt für ein erfrischendes Raucherlebnis. Die hochwertige Verpackung bewahrt das Aroma und die Frische des Tabaks, sodass Sie lange Freude daran haben. Ein Muss für alle, die fruchtige und erfrischende Shisha-Tabake bevorzugen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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