Al Massiva Handgemacht und Illegal Shisha Tabak 200g
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Al Massiva Handgemacht und Illegal Shisha Tabak 200g

Al Massiva Handgemacht und Illegal Shisha Tabak 200g

200 g

26,90 € (inkl. MwSt) (134,53 € /kg) 22,61 € (exkl. MwSt.)
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Al Massiva Handgemacht und Illegal Shisha Tabak 200g

Rauchfertiger Wasserpfeifentabak

Verpackungsinformationen

Verpackung:Dose
Inhalt:200g
Stärke:Mittel
Tabaksorte:Virginia
Schnittart:Wasserpfeifentabak
Geschmack:Fruchtig, exotisch
Aroma:Kiwi, Ananas
Herkunftsland:Deutschland

Inhaltsstoffe: Pflanzliches Glycerin, Propylenglykol, Aromastoffe, Nikotin

Produktbeschreibung: Al Massiva Handgemacht und Illegal Shisha Tabak 200g

Der Al Massiva Handgemacht und Illegal Shisha Tabak bietet ein aufregendes und exotisches Raucherlebnis. Die fruchtigen Aromen von Kiwi und Ananas verschmelzen zu einer intensiven Geschmackskombination, die sowohl süß als auch erfrischend ist. Dank der ausgewählten Virginia-Tabaksorte bietet dieser Tabak einen weichen Rauch und einen mittelstarken Nikotingehalt. Dadurch eignet er sich perfekt für Shisha-Liebhaber, die ein angenehmes, aber dennoch charaktervolles Raucherlebnis bevorzugen.

Dieser Shisha-Tabak ist sofort rauchfertig und erfordert keine zusätzliche Feuchtigkeitsbehandlung. Der Al Massiva Tabak wird in Deutschland produziert, wo strenge Qualitätsstandards gelten. Das garantiert eine gleichbleibend hohe Qualität. Die feine Schnittart sorgt dafür, dass der Tabak gut im Kopf der Shisha sitzt und sich gleichmäßig verbrennt. So entfalten sich die Aromen von Kiwi und Ananas optimal und sorgen für einen langanhaltenden Geschmack.

Der Tabak ist vielseitig einsetzbar und eignet sich sowohl für entspannte Solo-Sessions als auch für gesellige Runden mit Freunden. Die ausgewogene Mischung aus fruchtigen Noten und einem mittleren Nikotingehalt macht den Al Massiva Handgemacht und Illegal Shisha Tabak zu einer beliebten Wahl unter Kennern. Er lässt sich zudem gut mit anderen Tabaksorten kombinieren, um eigene Geschmacksrichtungen zu kreieren.

Wichtige Informationen

Der Kauf von Al Massiva Handgemacht und Illegal Shisha Tabak 200g ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Bitte bewahren Sie den Tabak außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Beim Kauf ist ein Altersnachweis erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Es wird empfohlen, den Tabak kühl und trocken zu lagern, um seine Qualität und sein Aroma langfristig zu erhalten.

Herstellerinformationen

Hersteller/Vertrieb:

ALMASSIVA GmbH & Co. KG
Bleckeder Landstr. 37
21337 Lüneburg


Fazit

Der Al Massiva Handgemacht und Illegal Shisha Tabak bietet eine perfekte Mischung aus exotischen Früchten. Die Kombination aus Kiwi und Ananas schafft ein intensives und erfrischendes Raucherlebnis, das langanhaltend und ausgewogen ist. Dank der hohen Qualität des Tabaks und seiner hervorragenden Aromen eignet sich dieser Tabak sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Shisha-Raucher. Für alle, die auf der Suche nach einem exotischen und fruchtigen Tabak sind, ist dieser eine ausgezeichnete Wahl.

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Jugendschutz

Verkauf nur an Erwachsene. 


Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)   

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat

1.  an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.  

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.  an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.  durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.

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