187 Strassenbande Voodoo King Shisha Tabak
200 g
187 Strassenbande Voodoo King Shisha Tabak
rauchfertiger Wasserpfeifentabak
Verpackungsinformationen
Verpackung: | Dose |
Inhalt: | 200g |
Stärke: | Mittel |
Tabaksorte: | Virginia |
Schnittart: | Wasserpfeifentabak |
Geschmack: | Fruchtig, exotisch |
Aroma: | Grapefrucht, Limette, Wassermelone |
Herkunftsland: | Deutschland |
Produktbeschreibung: 187 Strassenbande Voodoo King Shisha Tabak
Der 187 Strassenbande Voodoo King Shisha Tabak bietet ein intensives, exotisches Geschmackserlebnis, das durch die Kombination von Grapefruit, Limette und Wassermelone hervorgerufen wird. Perfekt für Fans von fruchtigen Aromen und einem mittleren Stärkegrad. Der hochwertige Virginia-Tabak sorgt für einen sanften und dennoch intensiven Rauchgenuss.
Auszeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Bitte beachten Sie die Sicherheits- und Gefahrenhinweise, die in den Tabellen detailliert beschrieben sind. Der Tabak enthält Nikotin, das abhängig macht, und ist nicht für Kinder, Schwangere oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen geeignet.
Gefahrenhinweise
H-Sätze | |
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise
P-Sätze | |
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 | Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P301 + P310 | Bei Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. |
P330 | Mund ausspülen. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften einer geeigneten Entsorgungseinrichtung zuführen. |
Inhaltsstoffe
- Pflanzliches Glycerin
- Propylenglykol
- Aromastoffe
- Nikotin
Schad- & Giftstoffe
- Nikotin
- Kohlenmonoxid (CO)
- Teer
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Benzpyren
- Aromatische Amine
- Formaldehyd und Acetaldehyd
- Phenole
- Freie Radikale
- Furane
- Nanopartikel
- Schwermetalle
- Stickstoffmonoxid (NO)
- Nitrosamine
Herstellerinformationen
Hersteller/Vertrieb:
Alhamra e.K.
Dreifelderstr. 15
70599 Stuttgart
Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Nicht für Schwangere geeignet. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
EUH:
EUH208 - Enthält 2,6-dimethylhept-5-enal, n-Butylmethacrylat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Achtung:
Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Fazit
Der 187 Strassenbande Voodoo King Shisha Tabak ist eine ausgezeichnete Wahl für Raucher, die fruchtige und exotische Aromen bevorzugen. Mit seinem sanften Virginia-Tabak und einem mittleren Stärkegrad bietet er einen ausgewogenen und angenehmen Rauchgenuss. Seine hochwertigen Inhaltsstoffe garantieren ein authentisches Geschmackserlebnis, das Shisha-Liebhaber begeistern wird.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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