Toms Cocogold Shisha-Briketts 125g
Inhat: 125g
Toms Cocogold Shisha-Briketts 125g
Die Toms Cocogold Shisha-Briketts 125g sind eine ausgezeichnete Wahl für alle Shisha-Liebhaber. Diese Briketts sind perfekt für kürzere Rauchsessions oder für diejenigen, die die Qualität der Kokosnussschalen ausprobieren möchten. Mit nur 9 Stück in der Packung sind sie ideal für Einzel- oder Gruppensessions. Die Briketts sind aus 100% natürlichen Kokosnussschalen hergestellt. Dadurch können Sie sicher sein, dass Sie ein hochwertiges Produkt verwenden.
Ein großer Vorteil der Toms Cocogold Briketts ist ihre hohe Wärmeleistung. Dies bedeutet, dass sie Ihre Shisha über einen längeren Zeitraum mit konstanter Hitze versorgen. Das führt zu einer gleichmäßigen und intensiven Aromaentfaltung des Tabaks. Zudem sorgt die minimalen Ascheproduktion dafür, dass Ihre Shisha sauber bleibt und der Reinigungsaufwand reduziert wird.
Anwendung der Toms Cocogold Shisha-Briketts
Die Anwendung der Toms Cocogold Shisha-Briketts 125g ist einfach und unkompliziert. Beginnen Sie damit, die Briketts auf einem Kohleanzünder zu erhitzen. Sie können auch eine Herdplatte oder einen Gasbrenner verwenden. Warten Sie, bis die Briketts gleichmäßig glühen. Dieser Prozess dauert in der Regel nur wenige Minuten. Achten Sie darauf, die Briketts nicht direkt in eine offene Flamme zu halten. So gewährleisten Sie eine gleichmäßige Hitzeverteilung und vermeiden ein ungleichmäßiges Glühen.
Sobald die Briketts vollständig durchgeglüht sind, platzieren Sie sie auf dem Kopf Ihrer Shisha. So können Sie Ihre bevorzugten Tabakgeschmäcker in vollen Zügen genießen. Dies ermöglicht Ihnen ein entspanntes Raucherlebnis, während Sie sich zurücklehnen und den Moment genießen.
Details
Würfel Anzahl: | 9 Stück |
Würfelgröße: | 25 x 25 x 25 mm |
Gewicht: | 125g |
Material: | 100% Kokosnussschalen |
Vorteile der Toms Cocogold Shisha-Briketts
- 100% natürliche Kokosnussschalen – keine chemischen Zusätze.
- Hohe Wärmeleistung für lange Rauchsessions.
- Minimale Ascheproduktion sorgt für eine saubere Shisha.
- 9 Würfel pro Packung bieten viele Möglichkeiten für verschiedene Sessions.
- Geschmacksneutral, um die Aromen des Tabaks zu betonen und zu intensivieren.
Pflege und Reinigung
Die Pflege Ihrer Shisha nach dem Gebrauch ist entscheidend für eine lange Lebensdauer. Entfernen Sie die Asche der Briketts sorgfältig. Verwenden Sie dafür eine spezielle Bürste oder einen feuchten Lappen. Diese Maßnahmen verlängern die Lebensdauer Ihrer Shisha und sorgen für optimale Leistung. Ein sauberer Kopf verhindert Rückstände, die den Geschmack des Tabaks beeinträchtigen könnten.
Herstellerinformationen
Fazit
Toms Cocogold Shisha-Briketts 125g bieten eine ausgezeichnete Kombination aus Qualität und Leistung. Sie sind ideal für alle, die ihre Shisha-Sessions optimieren möchten. Genießen Sie die Vorteile der hohen Wärmeleistung und der minimalen Ascheproduktion. Mit 9 Briketts in einer Packung haben Sie genug Vorrat für mehrere entspannte Abende. Probieren Sie die Toms Cocogold Briketts aus und erleben Sie ein unvergleichliches Raucherlebnis.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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