Nameless Black Cubes Kohle 1kg
Inhalt: 1kg
Nameless Black Cubes Kohle 1kg
Die Nameless Black Cubes Kohle bietet eine hochwertige und umweltfreundliche Lösung für Shisha-Liebhaber. Diese Kohle, aus 100% Kokosnussschalen gefertigt, zeichnet sich durch eine geringe Ascheentwicklung und lange Brenndauer aus, was ein intensives und reines Raucherlebnis ermöglicht. Mit der 1-kg-Packung sind Sie bestens versorgt, ob für den gelegentlichen Genuss oder längere Shisha-Sessions.
Anwendung der Nameless Black Cubes Kohle
Die Anwendung der Nameless Black Cubes ist einfach und effizient. Die 27 x 27 x 27 mm großen Würfel lassen sich problemlos auf Kohleanzündern erhitzen und verteilen ihre Hitze gleichmäßig auf dem Tabakkopf. Sie passen gut auf traditionelle wie auch auf moderne Hitzemanagement-Systeme. Die Kohle erreicht nach kurzer Zeit die ideale Temperatur und bietet eine gleichmäßige Hitzeverteilung für ein langanhaltendes Shisha-Erlebnis.
Einmal entzündet, brennen die Würfel gleichmäßig und ohne unangenehme Gerüche ab. Sie sorgen für eine konstante Hitze, die den Geschmack des Tabaks voll zur Geltung bringt und die Rauchentwicklung optimiert.
Details
Würfelgröße: | 27 x 27 x 27 mm |
Gewicht: | 1kg |
Material: | 100% Kokosnussschalen |
Ascheentwicklung: | weniger als 3% |
Vorteile der Nameless Black Cubes Kohle 1kg
- Umweltfreundlich hergestellt aus Kokosnussschalen
- Geringe Ascheentwicklung von weniger als 3%, was die Reinigung erleichtert
- Lange Brenndauer für eine ausgedehnte Rauchzeit
- Keine chemischen Zusätze, daher geschmacksneutral und sicher im Gebrauch
- Geeignet für alle Arten von Hitzemanagement-Systemen und Tabakköpfen
Pflege und Reinigung
Die Reinigung nach der Verwendung der Nameless Black Cubes Kohle ist minimal, dank der geringen Ascheentwicklung. Entfernen Sie die übriggebliebene Asche regelmäßig und reinigen Sie den Tabakkopf, um eine optimale Rauchqualität zu gewährleisten. Lagern Sie die Kohle trocken und geschützt, um ihre Qualität zu erhalten.
Fazit
Die Nameless Black Cubes Kohle 1kg ist ideal für anspruchsvolle Shisha-Raucher, die Wert auf Qualität und Umweltfreundlichkeit legen. Durch die hohe Hitzeentwicklung und die lange Brenndauer bleibt der Geschmack des Tabaks rein und intensiv. Ob für Einsteiger oder erfahrene Raucher, diese Kohle sorgt für ein genussvolles und sauberes Raucherlebnis.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Shisha Kohle
Welche Arten von Shisha Kohle gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Hauptarten von Shisha Kohle: Selbstzündende Kohle und Naturkohle. Selbstzündende Kohle enthält Zusätze, die das Anzünden erleichtern, und ist ideal für schnelle und unkomplizierte Shisha-Sessions. Naturkohle, die aus Kokosnussschalen oder Bambus hergestellt wird, bietet eine längere Brenndauer und weniger Eigengeschmack, benötigt jedoch eine Kohleanzünder, um entzündet zu werden.
Was ist der Unterschied zwischen Naturkohle und selbstzündender Kohle?
Der Hauptunterschied liegt in der Zusammensetzung und der Art des Anzündens. Selbstzündende Kohle enthält Zusätze, die das Entfachen erleichtern und schnell glühen. Naturkohle hingegen wird ohne chemische Zusätze hergestellt und braucht länger, um zu glühen, hält aber dafür länger und produziert weniger Asche. Sie wird oft von erfahrenen Shisha-Rauchern bevorzugt, da sie den Geschmack des Tabaks nicht beeinträchtigt.
Wie zünde ich Shisha Naturkohle richtig an?
m Naturkohle anzuzünden, benötigen Sie einen speziellen Kohleanzünder, entweder elektrisch oder mit Gas. Legen Sie die Kohle auf den Anzünder und warten Sie, bis sie vollständig durchgeglüht ist. Dies dauert in der Regel 5 bis 10 Minuten. Wenn die Kohle gleichmäßig glüht und keine schwarzen Stellen mehr sichtbar sind, ist sie bereit, auf den Shisha-Kopf gelegt zu werden.
Warum sollte ich Naturkohle bevorzugen?
Obwohl das Anzünden von Naturkohle länger dauert, bietet sie viele Vorteile. Naturkohle besteht aus natürlichen Materialien, wie Kokosnussschalen, und brennt länger als selbstzündende Kohle. Zudem entwickelt sie weniger Asche und hinterlässt keinen unangenehmen Beigeschmack im Tabak, was zu einem reineren Raucherlebnis führt.
Wie lange brennt Shisha Kohle?
Die Brenndauer hängt von der Art der Kohle ab. Selbstzündende Kohle brennt in der Regel 45 bis 60 Minuten, während Naturkohle, insbesondere Kokosnusskohle, bis zu 90 Minuten oder länger glühen kann. Die Brenndauer kann auch durch die Größe und die Qualität der Kohle beeinflusst werden.
Welche Größe von Shisha Kohle sollte ich verwenden?
Die gängigste Größe für Shisha Kohle ist in Würfelform mit einer Kantenlänge von 25 mm. Diese Größe bietet eine gute Balance zwischen Hitze und Brenndauer. Für kleinere Shisha-Köpfe oder kürzere Rauchsessions können Sie auch kleinere Würfel oder Halbwürfel verwenden. Wenn Sie eine intensivere Hitze bevorzugen, gibt es auch größere Kohlenwürfel.
Wie lagere ich Shisha Kohle richtig?
Shisha Kohle sollte an einem trockenen Ort gelagert werden, fern von Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung. Achten Sie darauf, dass die Verpackung nach dem Öffnen gut verschlossen ist, um die Kohle vor Feuchtigkeit zu schützen. Feuchte Kohle kann schwerer anzuzünden sein und schlechter brennen.
Wie entsorge ich die Kohlereste?
Die Reste der Shisha Kohle sollten vollständig ausgeglüht und abgekühlt sein, bevor sie entsorgt werden. Idealerweise entsorgen Sie sie in einem hitzebeständigen Behälter. Werfen Sie heiße oder glühende Kohle niemals direkt in den Mülleimer, da dies eine Brandgefahr darstellt.
Gibt es Unterschiede zwischen Kohlen für Outdoor und Indoor?
Generell können Sie jede Art von Shisha Kohle sowohl drinnen als auch draußen verwenden. Beachten Sie jedoch, dass Naturkohle mehr Hitze erzeugt und ideal für den Außenbereich ist, wo die stärkere Hitze besser mit Wind und Luftzirkulation zurechtkommt. Selbstzündende Kohle eignet sich eher für den Innenbereich, da sie schneller glüht und weniger Hitze benötigt.
Welche Kohle ist umweltfreundlicher?
Shisha Naturkohle aus Kokosnussschalen ist eine der umweltfreundlichsten Optionen, da sie aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wird. Zudem enthält sie keine chemischen Zusätze und hinterlässt weniger Rückstände. Kokoskohle ist damit eine nachhaltige Wahl für umweltbewusste Shisha-Raucher.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
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