Koka Koal Shisha Kohle 1,1kg
Inhalt: 1,1kg
Koka Koal Shisha Kohle 1,1kg
Die Koka Koal Shisha Kohle 1,1kg ist eine hochwertige Naturkohle, die aus 100% Kokosnussschalen hergestellt wird. Diese Kohle zeichnet sich durch eine saubere Verbrennung, minimale Aschebildung und eine gleichmäßige Hitzeentwicklung aus. Shisha-Liebhaber profitieren von der langen Brenndauer und der optimalen Größe der Kohlewürfel, die ein gleichmäßiges und intensives Raucherlebnis bieten. Dank der umweltfreundlichen Herstellung können Sie die Kohle genießen und gleichzeitig die Umwelt schonen.
Anwendung der Koka Koal Shisha Kohle 1,1kg
Die Anwendung der Koka Koal Kohle ist einfach. Die Würfelgröße beträgt 26 x 26 x 26 mm und passt perfekt in die meisten Hitzemanagement-Systeme und auf traditionelle Tabakköpfe. Erhitzen Sie die Kohle am besten auf einem Kohleanzünder, bis sie vollständig durchgeglüht ist. Einmal entzündet, hält die Hitze lange an und bleibt konstant. Das sorgt dafür, dass der Tabak gleichmäßig erhitzt wird, ohne unangenehme Schwankungen in der Hitze.
Ein weiterer Vorteil der Koka Koal Kohle ist, dass sie nahezu geschmacksneutral ist. Das bedeutet, dass der Geschmack des Tabaks rein bleibt und nicht durch unerwünschte Nebengerüche verfälscht wird. So genießen Sie ein intensives und unverfälschtes Shisha-Erlebnis.
Details der Koka Koal Shisha Kohle
Würfelgröße: | 26 x 26 x 26 mm |
Gewicht: | 1,1kg |
Material: | 100% Kokosnussschalen |
Kohlenstoffanteil: | 88,5% |
Feuchtigkeit: | 3,5% |
Flüchtige Bestandteile: | 6,5% |
Asche: | 3,5% |
Vorteile der Koka Koal Shisha Kohle 1,1kg
- Hergestellt aus 100% natürlichen Kokosnussschalen
- Umweltfreundlich und nachhaltig produziert
- Geringe Aschebildung (nur 3,5%), was die Reinigung erleichtert
- Hoher Kohlenstoffgehalt für gleichmäßige und langanhaltende Hitze
- Keine chemischen Zusätze, daher geschmacksneutral
- Optimale Würfelgröße für vielseitige Einsatzmöglichkeiten
Pflege und Reinigung
Nach der Verwendung bleibt dank der geringen Aschebildung nur wenig Rückstand übrig. Entfernen Sie einfach die Asche und reinigen Sie den Tabakkopf regelmäßig, um die beste Qualität und eine längere Lebensdauer Ihrer Shisha zu gewährleisten. Lagern Sie die Kohle trocken und geschützt, damit sie ihre Qualität behält und stets einsatzbereit ist.
Fazit
Die Koka Koal Shisha Kohle 1,1kg ist ideal für Shisha-Fans, die eine umweltfreundliche und leistungsstarke Naturkohle suchen. Mit ihrer langen Brenndauer, minimalen Aschebildung und gleichmäßigen Hitzeverteilung sorgt sie für ein intensives und angenehmes Raucherlebnis. Diese Kohle ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die Wert auf Qualität und Nachhaltigkeit legen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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