Pall Mall Spark Zigaretten Einzelpackung
Inhalt: 1 Packungen Х 20 Zigaretten
Pall Mall Spark Zigaretten
Verpackungsinformationen
Inhalt: | 1 Schachtel |
Zigaretten pro Schachtel: | 20 Zigaretten |
Preis der Schachtel: | 8,30 € |
Produktdetails
Zigarettenformat: | King Size |
Filterzigarette: | Ja, Aktivkohlefilter |
Kohlenmonoxid: | 10 mg |
Kondensat/Teer: | 10 mg |
Nikotin: | 0,8 mg |
Stärke: | Mittel |
Tabakmischung: | American Blend |
Tabaksorten: | Burley, Virginia und Oriental |
Tabakmischung und Herstellung
Die Pall Mall Spark Giga Zigaretten verwenden eine sogenannte American Blend-Mischung, die zu den am weitesten verbreiteten Tabakmischungen weltweit gehört. Diese Mischung besteht in der Regel aus Burley-, Virginia- und Orient-Tabaken, die sorgfältig ausgewählt und verarbeitet werden. Die Kombination dieser Tabaksorten sorgt für einen ausgewogenen Geschmack mit einem mittleren Nikotingehalt. Durch den speziellen Mischprozess wird der charakteristische Geschmack verstärkt und gleichzeitig ein gleichmäßiges Raucherlebnis ermöglicht.
Die Herstellung erfolgt unter strengen Qualitätskontrollen, um sicherzustellen, dass jede Zigarette den hohen Standards des Herstellers entspricht. Dabei wird nicht nur auf den Tabak, sondern auch auf die Filterqualität großen Wert gelegt. Der Aktivkohlefilter trägt dazu bei, unerwünschte Stoffe aus dem Rauch zu filtern und gleichzeitig das Raucherlebnis zu verbessern. Diese Technologie wird bei vielen modernen Zigaretten verwendet, um die Raucheigenschaften zu optimieren.
Geschmack und Raucherlebnis
Die Pall Mall Spark Zigaretten bieten ein geschmacklich abgerundetes Raucherlebnis, das durch die American Blend-Mischung geprägt ist. Die Tabake harmonieren gut miteinander und erzeugen einen milden bis mittleren Rauch, der für viele Raucher angenehm ist. Der Aktivkohlefilter reduziert schädliche Partikel im Rauch, ohne den Geschmack zu beeinträchtigen. Diese Zigaretten sind ideal für Raucher, die ein klassisches, aber dennoch modernes Raucherlebnis suchen.
Mit einem Nikotingehalt von 0,8 mg pro Zigarette bieten sie eine ausgewogene Stärke, die nicht zu stark ist, aber dennoch genug Nikotin liefert, um den Bedürfnissen von Gelegenheits- und regelmäßigen Rauchern gerecht zu werden. Der Anteil von 10 mg Teer und 10 mg Kohlenmonoxid entspricht den gesetzlichen Vorschriften und gibt einen weiteren Hinweis auf die mittlere Stärke dieser Zigaretten.
Mindestalter für Erwerb
Der Kauf von Pall Mall Spark Zigaretten ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Dies stellt sicher, dass Tabakwaren ausschließlich an volljährige Personen verkauft werden. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen werden dabei streng beachtet, und der Verkauf wird entsprechend reguliert.
Herstellerinformationen
Fazit
Die Pall Mall Spark Zigaretten sind eine solide Wahl für Raucher, die nach einem ausgewogenen und angenehmen Raucherlebnis suchen. Mit ihrer American Blend-Mischung aus Burley, Virginia und Orient-Tabaken bieten sie einen klassischen, mittelstarken Geschmack. Der Aktivkohlefilter sorgt für eine bessere Filterung des Rauchs, während die King Size-Formatierung den Nutzern eine lange Raucherfahrung ermöglicht. Der Kauf ist ab 18 Jahren erlaubt, was die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Insgesamt bieten diese Zigaretten eine gute Balance zwischen Stärke, Geschmack und Qualität.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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