Marlboro Red Zigaretten
Inhalt: 10 Packungen Х 20 Zigaretten (8,70 €/ 1 Packung)
Marlboro Red Zigaretten: Ein intensives Raucherlebnis
Marlboro Red Zigaretten sind bekannt für ihren kräftigen Geschmack und die hohe Qualität, die mit der Marke Marlboro verbunden ist. Diese Zigaretten bieten ein intensives Raucherlebnis, das besonders erfahrene Raucher schätzen. Sie enthalten einen Nikotingehalt von 0,8 mg und einen Teergehalt von 10 mg, was sie zu einer starken Wahl für alle macht, die einen vollmundigen und reichen Geschmack bevorzugen. Die Verpackung umfasst insgesamt 200 Zigaretten, verteilt auf 10 Packungen mit je 20 Stück, was sie ideal für den täglichen Bedarf macht.
Verpackungsinformationen
Inhalt | 1 Stange (10 Schachteln) |
Zigaretten in der Schachtel: | 20 Zigaretten |
Nettoinhalt: | 200 Zigaretten |
Produktdetails:
Zigarettenformat: | King Size |
Filterzigarette: | Ja |
Kohlenmonoxid: | 10 mg |
Kondensat/Teer: | 10 mg |
Nikotin: | 0,8 mg |
Stärke: | Stark |
Warum Marlboro Red Zigaretten?
Marlboro Red Zigaretten sind eine ausgezeichnete Wahl für Raucher, die ein intensives und starkes Raucherlebnis bevorzugen. Diese Zigaretten bieten einen vollen und reichen Geschmack, der von erfahrenen Rauchern geschätzt wird. Die sorgfältige Auswahl der Tabakblätter und die strenge Qualitätskontrolle während der Herstellung gewährleisten ein konsistentes und hochwertiges Raucherlebnis. Mit einem hohen Nikotin- und Teergehalt bieten sie ein intensives Aroma und eine kraftvolle Wirkung, die den natürlichen Tabakgeschmack betont.
Verfügbarkeit und Altersbeschränkung:
Marlboro Red Zigaretten sind ab einem Mindestalter von 18 Jahren erhältlich. Es ist wichtig, diese Altersbeschränkung zu beachten, da Tabakprodukte gesetzlich reguliert sind, um Minderjährige vor dem Zugang zu schützen. Der Erwerb dieser Zigaretten erfordert daher eine Altersverifizierung, um sicherzustellen, dass sie nur von berechtigten Personen gekauft werden können.
Herstellerinformationen
Die Philip Morris GmbH ist ein weltweit führender Tabakhersteller mit einem breiten Portfolio an Marken, darunter auch die bekannte Marke Marlboro. Das Unternehmen ist bekannt für seine Innovationskraft und sein Engagement für Qualität, was sich in jedem seiner Produkte widerspiegelt. Marlboro ist eine der am meisten geschätzten und weit verbreiteten Marken, die durch ihre Konsistenz und den einzigartigen Geschmack überzeugt.
Raucherlebnis und Geschmack:
Die Marlboro Red Zigaretten bieten ein starkes und volles Aroma, das besonders von erfahrenen Rauchern geschätzt wird. Der hohe Nikotin- und Teergehalt sorgt für ein intensives Raucherlebnis, bei dem der natürliche Tabakgeschmack im Vordergrund steht. Durch den Verzicht auf zusätzliche Aromastoffe wird der pure Geschmack des Tabaks hervorgehoben, was diese Zigaretten zu einer idealen Wahl für diejenigen macht, die einen kräftigen Geschmack und eine starke Wirkung bevorzugen.
Marlboro Red Zigaretten sind eine ausgezeichnete Wahl für alle, die ein intensives und reichhaltiges Raucherlebnis schätzen. Mit ihrem starken Geschmack und der hohen Qualität bieten sie eine verlässliche Option für erfahrene Raucher. Die sorgfältige Verarbeitung und die strenge Qualitätskontrolle bei der Herstellung gewährleisten, dass jede Zigarette den hohen Standards entspricht, die Raucher von der Marke Marlboro erwarten. Egal, ob Sie bereits ein treuer Marlboro-Raucher sind oder eine neue Marke ausprobieren möchten – Marlboro Red wird Sie nicht enttäuschen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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