Marlboro Premium Red Tabak XXL Zigarettentabak Dose
Inhalt: 150g
Marlboro Premium Red Tabak XXL Dose
Marlboro Premium Red Tabak in der XXL Dose ist eine ausgezeichnete Wahl für Raucher, die ihre Zigaretten selbst herstellen möchten. Dieser Tabak bietet nicht nur eine großzügige Menge, sondern auch eine herausragende Qualität, die in jedem Zug spürbar ist. Er eignet sich besonders für diejenigen, die das Rauchen nach ihren eigenen Vorlieben gestalten möchten und schätzen eine maßgeschneiderte Zigarettengestaltung mit intensiven Aromen und einer starken Rauchentwicklung.
Produktbeschreibung
Der Marlboro Premium Red Tabak zeichnet sich durch seine kräftige und vollmundige Geschmackserfahrung aus. Die XXL Dose enthält eine große Menge dieses hochwertigen Volumentabaks, der speziell für das Stopfen und Drehen von Zigaretten geeignet ist. Die Mischung besteht aus sorgfältig ausgewählten Tabakblättern, die eine besondere Qualität bieten und ein unvergleichliches Raucherlebnis gewährleisten.
Details des Produkts
Die XXL Dose bietet mehrere Vorteile:
- Packungseinheit: Die praktische Dose ermöglicht eine einfache und hygienische Aufbewahrung des Tabaks. Mit ihrer großzügigen Größe reduziert sie die Notwendigkeit, häufig Nachschub zu besorgen, was besonders für regelmäßige Raucher von Vorteil ist.
- Schnittart: Als Volumentabak ist dieser Tabak ideal für das Stopfen und Drehen von Zigaretten. Der feine Schnitt sorgt für ein gleichmäßiges Brennen und eine gleichmäßige Zugfestigkeit der Zigaretten.
- Stärke: Die starke Intensität des Marlboro Premium Red Tabaks sorgt für ein kräftiges und robustes Raucherlebnis. Er ist ideal für Raucher, die eine ausgeprägte und tiefgründige Tabaknote bevorzugen.
Verwendung und Vorteile
Mit Marlboro Premium Red Tabak können Sie Zigaretten ganz nach Ihren eigenen Vorlieben gestalten. Dieser Tabak passt sich Ihren individuellen Anforderungen an, egal ob Sie Filter verwenden oder nicht. Der Tabak lässt sich leicht verarbeiten und sorgt für ein gleichmäßiges und befriedigendes Rauchverhalten. Er bietet nicht nur einen intensiven Geschmack, sondern auch eine exzellente Rauchqualität, die jede Zigarette zu einem besonderen Erlebnis macht.
Ein wesentlicher Vorteil des Selberstopfens und -drehens ist die Möglichkeit zur Kostenersparnis. Der Kauf von Tabak in größeren Mengen und das eigene Stopfen sind in der Regel kostengünstiger als der Erwerb von fertigen Zigaretten, da Sie lediglich für den Tabak und nicht für zusätzliche Kosten wie Verpackung und Verarbeitung bezahlen.
Mindestalter für Erwerb
Der Kauf von Marlboro Premium Red Tabak ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Diese Regelung gewährleistet, dass Tabakprodukte nur an Erwachsene verkauft werden, die die gesetzlichen Bestimmungen für den Konsum von Tabakwaren einhalten.
Herstellerinformationen
Hersteller:
Philip Morris GmbHAm Haag 14
82166 Gräfelfing
Zusammenfassung
Marlboro Premium Red Tabak in der XXL Dose bietet eine hervorragende Möglichkeit, eigene Zigaretten nach individuellen Vorlieben zu gestalten. Mit seiner kräftigen Intensität, der großzügigen Packungsgröße und der hohen Qualität ist dieser Tabak eine ausgezeichnete Wahl für alle, die ein maßgeschneidertes Raucherlebnis suchen.
Durch die praktische XXL Dose und die hohe Qualität des Tabaks profitieren Sie von einem intensiven Geschmack und einer starken Rauchentwicklung, die jede Zigarette zu einem besonderen Erlebnis machen. Ideal für Raucher, die ihre Zigaretten selbst herstellen und dabei auf Qualität und Wirtschaftlichkeit setzen.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
Sie können Ihre Wünsche, Fragen zur Bestellung und Lieferung an unsere E-Mail-Adresse schreiben: vd-markt@gmx.de.
Wir laden Sie herzlich ein, unseren Laden zu besuchen:
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