Marlboro Gold Zigarettenhülsen mit Filter 200 Stück
Inhalt: 200 Stück
Marlboro Gold Zigarettenhülsen mit Filter 200 Stück
Die Marlboro Gold Zigarettenhülsen sind eine ausgezeichnete Wahl für alle, die ihre Zigaretten selbst herstellen möchten. Diese hochwertigen Hülsen sind mit einem Filter ausgestattet und eignen sich hervorragend für die Verwendung mit allen gängigen Zigarettenmaschinen. Sie bieten eine bequeme und wirtschaftliche Möglichkeit, Zigaretten nach persönlichen Vorlieben zu stopfen.
Mit den Marlboro Gold Zigarettenhülsen können Sie Zigaretten nach Ihrem Geschmack gestalten, sei es mit Filter oder ohne. Die Hülsen sind in Packungen zu 200 Stück erhältlich und ermöglichen so eine großzügige Menge an selbstgestopften Zigaretten. Die Verarbeitung der Hülsen sorgt für ein gleichmäßiges Brennverhalten und ein angenehmes Raucherlebnis.
Produktbeschreibung
Die Marlboro Gold Zigarettenhülsen sind auf Komfort und Qualität ausgelegt. Jede Hülse ist mit einem Filter ausgestattet, der den Rauchgenuss verbessert und eine saubere Rauchabgabe gewährleistet. Diese Hülsen sind kompatibel mit allen üblichen Zigarettenmaschinen und bieten eine effiziente Möglichkeit, Zigaretten schnell und einfach selbst herzustellen. Die Packungsgröße von 200 Stück macht sie ideal für den regelmäßigen Gebrauch oder für das Teilen mit anderen.
Details des Produkts
Hersteller: | Gizeh Raucherbedarf GmbH |
Bunsenstraße 12 | |
51647 Gummersbach |
Die Marlboro Gold Zigarettenhülsen bieten folgende Vorteile:
- Hohe Qualität: Die Hülsen sind von Gizeh Raucherbedarf GmbH hergestellt, einem renommierten Hersteller, der für seine hohe Produktqualität bekannt ist. Die Hülsen sind robust und sorgen für ein gleichmäßiges Brennverhalten.
- Einfaches Stopfen: Die Hülsen sind für die Verwendung mit allen gängigen Zigarettenmaschinen geeignet, was das Stopfen der Zigaretten schnell und einfach macht.
- Kosteneffektiv: Mit 200 Hülsen pro Packung bieten die Marlboro Gold Zigarettenhülsen eine kosteneffiziente Möglichkeit, eigene Zigaretten herzustellen.
- Bekannter Geschmack: Die Hülsen sind so gestaltet, dass sie den geschätzten Geschmack von Marlboro bewahren, was für ein angenehmes Raucherlebnis sorgt.
Mindestalter für Erwerb
Der Erwerb der Marlboro Gold Zigarettenhülsen ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Diese Regelung entspricht den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Jugend und gewährleistet, dass Tabakwaren nur an volljährige Käufer verkauft werden.
Herstellerinformationen
Hersteller: | Gizeh Raucherbedarf GmbH |
Bunsenstraße 12 | |
51647 Gummersbach |
Zusammenfassung
Die Marlboro Gold Zigarettenhülsen bieten eine hervorragende Lösung für alle, die selbstgestopfte Zigaretten bevorzugen. Mit ihrer hohen Qualität, dem bekannten Marlboro Geschmack und der einfachen Handhabung sind sie ideal für den persönlichen Gebrauch. Die Packung mit 200 Hülsen sorgt für eine lange Nutzung und eine kosteneffiziente Möglichkeit, Zigaretten selbst herzustellen. Die Hülsen garantieren ein zuverlässiges Raucherlebnis und sind eine ausgezeichnete Wahl für jeden Raucher, der Wert auf Qualität und Geschmack legt.
Jugendschutz
Verkauf nur an Erwachsene.
Tabakwaren und Alkohol sind ein kulturelles Genussmittel und ausschließlich für den erwachsenen Konsumenten bestimmt, der sich über die möglichen Folgen des Konsums bewusst ist. Unser Online-Katalog richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Mai 2021 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, wein-
ähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur ge-
ringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-
zehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be-
gleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch
ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht ent-
nehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen ge-
werbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugend-
schutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder,
soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Front-
etikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch
darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren
Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und
Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht ent-
nehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und
Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des
Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Einzelheiten zur Bestellung und Lieferung können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern unter folgender Telefonnummer besprechen: +49 71150476428 oder über WhatsApp: +49 1523968057.
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